▪ Bahnenbeläge Zur Verlegerichtung von Bahnenbelägen sagt die VOB/C DIN 18365 Bodenbelag: „3.4.4 Die Verlegrichtung des Bodenbelages bleibt dem Auftragnehmer überlassen.“ Damit kann der Bodenleger die Verlegerichtung entsprechend der Bahnenbreite des Bodenbelages und des geringsten Verschnittes selbst bestimmen. Es sei denn, dass in der Leistungsbeschreibung gemäß Ziffer „02. Angaben zur Ausführung“ eine abweichende Regelung getroffen [...]