Fußbodentechnik Alte Anhydritestriche: Probleme sind beherrschbar

Calciumsulfat(fließ)estriche sind heute sichere, umweltverträgliche und gesundheitlich unbedenkliche Baustoffe. Bei alten Anhydritestrichen kann es aber problematisch werden, wenn Oberbeläge, besonders Parkett, auf diese Untergründe zu verlegen sind.

Anhydritestriche
Fließanhydritestrich. - © Steinhäuser

Calciumsulfatfließestriche haben sich besonders im Innenbereich und hier besonders im Wohnungsneubau bewährt. Mit einem Marktanteil von 27,6 Prozent (2024) liegen Calciumsulfatfließestriche auf Platz 2 hinter den Konventionellen Zementestrichen mit einem Marktanteil von 42,1 Prozent. Auf Calciumsulfatfließestrichen lassen sich problemlos Oberbeläge verlegen, wenn diese Estriche fachgerecht eingebaut wurden. Die alten Anhydritestriche wurden einerseits konventionell, ab den 1970er-Jahren schon als Fließanhydritestrich verarbeitet.

  • Die konventionellen Estriche erkennt man in der Regel an der gelblichen bis hellbraunen Farbe und am geringen Anteil mineralischer Zuschläge (am Anfang sogar Sägespäne oder Holzmehl als Zuschlag).
  • Der Fließanhydritestrich hat in den meisten Fällen eine weiße Farbe.

Bezüglich der Verlegempfehlung von Oberbelägen als auch bei Sanierungsempfehlungen besteht kein Unterschied zwischen beiden Estrichen. Wenn diese Estriche sauber, eben, fest und trocken sind, kann grundiert, gespachtelt und Oberbelag verlegt werden. Grundiert werden diese Estriche in der Regel mit einem Dispersionsvorstrich. Anschließend mit calciumsulfatgebundenen Gipsspachtelmassen gespachtelt. Der Verarbeiter spart hier lange Trockenzeiten des Vorstrichs. Dies bedeutet einen zusätzlichen Kosten- und Zeitvorteil für Auftraggeber und –nehmer.

Die folgenden Schwerpunkte sind bei der Ausführung von Oberbelagsarbeiten auf alten Anhydritestriche besonders zu beachten.

Festigkeit und Tragfähigkeit der alten Anhydritestriche

Landläufig herrscht die Meinung vor, dass der „gute alte Estrich“, der bereits die vergangenen 50 Jahre oder länger schadlos überdauert hat, auch die nächsten Jahrzehnte überstehen wird. Leider wird dabei außer Acht gelassen, dass auch ein Fußboden Alterungsprozessen unterworfen ist. Deshalb wird ja auch grundsätzlich empfohlen, unbedingt auf einer bauseitigen Bestandsaufnahme im Hinblick auf die Festigkeit und Tragfähigkeit des Altestrichs zu bestehen.

Boden- und Parkettleger werden häufig gefragt,

  • ob der alte Estrich in seinem jetzigen Zustand so bleiben kann, sanierungsfähig ist oder
  • ob es ausreicht, lediglich „kleinere“ Ausbesserungen vorzunehmen, um einen verlegereifen Untergrund zu erzielen.

Machen die Handwerker dazu verbindliche Aussagen, sind die Verarbeiter in einem solchen Fall automatisch Planer. Was bedeutet das für den Handwerker? Der Parkett- und Bodenleger muss gegenüber dem Bauherrn für technische und wirtschaftliche Planungsfehler einstehen. Ist ein Planungsfehler gegeben, kann der Bauherr vom Verarbeiter Regress fordern.

Prüfungs- und Hinweispflicht

Parkett- und Bodenleger sind im Rahmen ihrer Prüfungs- und Hinweispflicht lediglich gehalten, die Oberflächenfestigkeit der Untergründe daraufhin zu prüfen und zu beurteilen, ob die von Ihnen aufzubringenden Verlegewerkstoffe eine feste Verbindung mit dem Untergrund eingehen. Durch die Untergrundvorbereitung und die Verlegewerkstoffe wird die Estrichkonstruktion/Lastverteilungsschicht nur nach bestem Wissen und Gewissen verlegereif hergestellt. Der Parkett- und Bodenleger kann deshalb für alle Bruchzonen unterhalb der von ihm eingesetzten Verlegewerkstoffe keine Haftung übernehmen. Der Parkett- und Bodenleger kann lediglich

  • ein oder mehrere Estrichproben aus dem Altestrich herausstemmen und
  • den Estrich visuell begutachten und bewerten sowie
  • unverbindliche Hinweise geben, mehr aber auch nicht.

Sanierung/Renovierung von Altestrichen

Ein Kernthema bei der Sanierung/Renovierung von Altestrichen ist also deren Festigkeit und Tragfähigkeit. Im Kommentar zur DIN 18365 „Bodenbelagsarbeiten wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle verlegereifen Untergründe für Parkett- und Bodenbelagsarbeiten in ihrer Festigkeit den einschlägigen DIN-Bestimmungen entsprechen müssen. Der Auftragnehmer für Parkett- und Bodenbelagsarbeiten kann und muss davon ausgehen, dass die Untergründe, die ihm vom Bauherrn zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden, die Anforderungen im Hinblick auf Festigkeit und Tragfähigkeit voll und ganz erfüllen.

Das ist in vielen Fällen rein theoretisch, denn genau das machen zahlreiche Altuntergründe nicht. Zum Glück aller Beteiligten sind die Hightech-Verlegewerkstoffe heutzutage so gut, dass

  • die Grundierungen und Spachtelmassen auf den Altestrichen wie eine Art „neue Lastverteilschicht“ wirken und
  • so den Altuntergrund ganz entscheidend stabilisieren.

Ohne die hohe Qualität der heutigen Verlegewerkstoffe würde es erheblich mehr Reklamationen bei der Verlegung von Parkett und Bodenbelägen auf Altestrichen geben.

Die Dicke eines jeden Altestrichs ist übrigens ein ganz entscheidender Faktor im Hinblick auf die Tragfähigkeit. Der Parkett- und Bodenleger muss die Estrichdicke bei mineralischen Estrichen lediglich bei der CM-Prüfung im Prüfloch messen. Wenn er feststellt, dass erhebliche Minderdicken vorhanden sind, muss er beim Bauherrn Bedenken anmelden. Erhebliche Minderdicken beeinträchtigen die Tragfähigkeit eines Estrichs. Dies ist leider öfters der Fall, wie beispielsweise bei schwimmenden Anhydritestrich auf „Sauerkrautplatten“ (Karl-Marx-Städter Fußbodenlösung). Holzwolle-Leichtbauplatten – vulgär auch als „Sauerkrautplatten“ von den Verarbeitern genannt – bestehen aus langfasriger Holzwolle und Bindemitteln auf mineralischer Grundlage.

Bewährt haben sich bei der Parkettverlegung auf besonders kritischen Untergründen

  • der Einsatz von Entkopplungsbahnen, den sogenannten Schubelastbahnen, sowie
  • die Klebung mit elastischen Parkettklebstoffen.

Bei diesen Verlegearten werden die Schubkräfte aus dem Parkett abgebaut. Dies vermindert nachhaltig die Entstehung von Spannungen im Untergrund. Beim Einsatz dieser Verlegearten sind die Hinweise der Verlegewerkstoffhersteller unbedingt zu beachten.

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    Alte Anhydritestriche
    © Steinhäuser
    Eingefärbter Anhydritestrich mit einer PVAc-Beschichtung.
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    Anhydritestriche
    © Steinhäuser
    Vom labilen Anhydritestrich abgelöste PVAc-Beschichtung.
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    Anhydritestriche
    © Steinhäuser
    Anhydritestrich mit Restspachtelmasse und Restbelag.
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    Anhydritestriche
    © Steinhäuser
    Anhydritestrich mit Sulfitablauge-Kleberresten.
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    Anhydritestriche
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    Anhydritestrich mit dicker Ausgleichsspachtelung.
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    Anhydritestriche
    © Steinhäuser
    Zerstörter alter Anhydritestrich aufgrund nicht ausreichender Festigkeit.

Alte Anhydritestriche mit Restklebstoffen und Restspachtelmassen

Werden Bodenbeläge bzw. Parkett vom alten Anhydritestrich entfernt, bleiben immer zwangsläufig Restklebstoffe und Restspachtelmassen auf den Untergrund zurück. Mit der heute zur Verfügung stehenden Technik können alte Klebstoffschichten und Restspachtelmassen nahezu restlos entfernt werden. Lassen sich die alten Kleber und Spachtelmassen nicht vollständig entfernen, gilt es folgende Hinweise bei der Neuverlegung von Oberbelägen unbedingt zu beachten:

  • Oberbeläge dürfen nicht direkt mit einem neuen Klebstoff auf alte Klebstoffreste geklebt werden. Die Folgen sind dann in der Regel:
  • Geruchsbelästigungen,
  • Ausdünstungen,
  • durch Wassereinschluss auftretende Blasen und Beulen sowie
  • keine dauerhafte Stuhlrolleneignung.
  • Alte Klebstoff- und Spachtelmassenschichten sowie labile Estrichrandzonen, die nicht fest mit dem Untergrund verbunden sind, müssen unbedingt mechanisch entfernt werden.
  • Alte Klebstoffe müssen gründlich angeschliffen und abgesaugt werden, nur dann können die für diese Art der Verlegung geeigneten Grundierungen und Spachtelmassen ausreichend fest darauf haften.
  • Je dünner die alten Klebstoffschichten sind, umso sicherer ist der Systemaufbau. Dickere Klebstoffschichten vergrößern das Restrisiko beim Überspachteln, besonders beim Überspachteln mit zementären Spachtelmassen.
  • Um einen saugfähigen Untergrund für die Neuverlegung zu erzielen sowie Blasen und Beulenbildung zu verhindern, müssen die Altkleber mindestens 2mm dick überspachtelt werden. Die Spachteldicke darf bei zementären Spachtelmassen 5mm nicht überschreiten. Ansonsten kann es aufgrund der Trocknungsspannungen aus der Spachtelmasse zu Ablösungen in der „Schwachstelle“ alter Klebstoff kommen. Einige Verlegewerkstoffhersteller loben ihre Calciumsulfatspachtelmassen bis zu einer maximalen Dicke von 10 mm aus.
  • Größtmögliche Sicherheit bietet die Entkopplung des Altuntergrundes mit dem Altkleber und der alten Spachtelmasse vom Neubelag durch den Einbau geeigneter Entkopplungsbahnen oder Entkopplungsschichten.
  • Die meisten Parkettleger lehnen aus berechtigten Gründen die Neuverlegung von Parkett auf alte Kleber- und Spachtelmassenreste ab. Mit Entkopplungsbahnen und den Elast-Parkettklebern wurden aber auch auf diesen Untergründen erfolgreich Parkettarbeiten ausgeführt. Hier sollte der Parkettleger den Verlegewerkstoffhersteller mit ins „Boot“ nehmen.
  • Einen Spezialfall stellen die Sulfitablaugekleber (Blausiegel) dar. Nach dem Entfernen der Altbeläge kommt in einem solchen Fall ein bräunlich-gelblicher Kleber zum Vorschein. Die nachteiligste Eigenschaft dieser Kleber ist die schnelle und leichte Wasserlöslichkeit. Sobald das Anmachwasser aus der Spachtelmasse direkt an diesen Kleber gelangt, löst sich der Kleber auf und schwimmt als braungelbe Flüssigkeit nach oben. Die Spachtelmasse bleibt in diesen Bereichen dann häufig weich. Zur Lösung dieser Problematik haben sich lösemittel- und wasserfreie Epoxidharzgrundierungen, die absperrend und gleichzeitig verfestigend wirken, bestens bewährt. Die absperrenden Epoxidharzgrundierungen verhindern gleichzeitig Geruchsbelästigungen, die eindeutig im Zusammenhang mit Sulfitablaugklebern stehen.

Unterschiedliche Saugfähigkeiten

Ein Phänomen dieser Estriche sind die unterschiedlich hohen Saugfähigkeiten. Die Saugfähigkeit kann sogar so extrem hoch sein, dass

  • Epoxid-Sicherheitsgrundierung weggesaugt und
  • ein zweiter Grundierungsauftrag erforderlich wird.

Das kann für den Verarbeiter im Hinblick auf die Zusatzkosten und dem Mehraufwand sehr unangenehm werden. Durch das Anlegen von Probeflächen kann der Verarbeiter späteren Ärger mit dem Auftraggeber von vornherein vermeiden (unbedingt Bedenken anmelden). Sehr hohe Saugfähigkeiten können aber auch beim Einsatz von Dispersionsgrundierungen und calciumsulfatbasierten Gipsspachtelmassen zu folgenden unangenehmen Erscheinungsbild führen:

  • Die Oberfläche der Gipsspachtelmasse hat „Vernarbungen“ teilweise bis zu 2–3 mm Tiefe.
  • An diesen Stellen wurde die Gipsspachtelmasse regelrecht in den Untergrund weggesaugt. Die Verarbeiter sprechen dann von der sogenannten Apfelsinenhaut.

Man kann leider nicht voraussagen, in welchen Objekten und Räumen diese hohe Saugfähigkeit auftritt. In der Praxis sieht es beispielsweise so aus:

  • In einem Raum ist die Gipsspachtelmasse ohne jegliche Beeinträchtigungen, während der Nachbarraum völlig „vernarbt“ ist. Die „vernarbten“ Oberflächen sind nicht verlegereif.
  • Diese Oberflächen müssen deshalb angeschliffen und mit der Dispersionsgrundierung grundiert werden. Anschließend nochmals mit der Gipsspachtelmasse spachteln.

Diese Zusatzkosten kann man weitestgehend durch das Anlegen von Probeflächen vermeiden.

Alte Anhydritestriche mit labiler oberer Estrichrandzone

Ein zu hoher Wasseranteil beim Einbau der Anhydritestriche ist die häufigste Ursache für labile Estrichrandzonen. Die Folgen sind

  • Sedimentationserscheinungen und
  • eine starke Vergipsung der oberflächennahen Schichten.

Die Estrichoberfläche ist hier unbedingt mechanisch nachzuarbeiten. Dies ermögliche schadensfreie Verlegungen. Festzustellen sind mangelhafte Oberflächenfestigkeiten beispielsweise mit

  • der Gitterritzprüfung und/oder
  • durch Abbürsten mit einer Stahlbürste.

Zur Verfestigung ist eine mindestens ein oder auch mehrmalige Behandlung mit einer lösemittelfreien Reaktionsharzgrundierung erforderlich. Für Bruchzonen unterhalb der verfestigenden Grundierungen sollte der Parkett- oder Bodenleger eine Gewährleistung grundsätzlich schriftlich ablehnen.

Alter Anhydritestrich mit einer Feinausgleichsschicht aus Fließanhydrit

War der alte Anhydritestrich nicht auf die vorgegebene Einbauhöhe verlegt, erfolgte häufig der Einbau einer Feinausgleichsschicht aus Fließanhydrit ohne Zwischengrundierung auf den vorhandenen Estrich als Höhenausgleich. Dieser „Anhydritdünnestrich“ sicherte zwar die erforderliche Einbauhöhe, erreichte aber nur einen geringen Haftverbund zum Untergrund. Spachtelt der Verarbeiter direkt auf den „Anhydritdünnestrich“, ist in der Regel mit einem Abriss vom Untergrund zu rechnen.

Nach der empfohlenen Dispersionsgrundierung reichen die geringen Trocknungsspannungen der Spachtelmassen aus, um den Feinausgleich abzutrennen. Die zu beobachtenden Schäden sind Schollen, bestehend aus Spachtelmasse und „Anhydritdünnestrich“. Diese beiden sind fest miteinander verbunden, haben sich aber vom alten Anhydritestrich abgelöst. Deshalb muss dieser „Anhydritdünnestrich“ vollständig mechanisch entfernt werden. Erst dann ist ein schadensfreier Systemaufbau möglich.

Doch wie erkennt der Verarbeiter die zweite Schicht? Hier helfen nur Hammer und Meißel und das Herausstemmen von Proben aus dem Untergrund. Diese rigorose Prüfmaßnahme ist generell bei Altuntergründen zu empfehlen. Eine eventuell vorhandene, zweite „Anhydritdünnestrichschicht“ ist dann nicht zu übersehen.

Alter Anhydritestrich auf erdberührten Fußboden­konstruktionen

Jeder Auftragnehmer von Parkett- und Bodenbelagsarbeiten muss besonders bei alten, erdberührten Fußbodenkonstruktionen, z.B.

  • nicht unterkellerte Räume,
  • Kriechkeller,
  • Gewölbekeller etc.,

davon ausgehen, dass eine Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit entweder defekt oder nicht vorhanden ist. Die Zerstörung des Estrichgefüges eines alten Anhydritestrichs durch permanenten Feuchteanfall ist hier durch nichts aufzuhalten. Diese Estriche sind feuchtigkeitsempfindlich. Diese Estriche werden in einem solchen Fall

  • labil, weich, mehlig und
  • verlieren ihre Festigkeit und Tragfähigkeit.

Die permanente Durchfeuchtung von Anhydritestrichen ist in der Regel mit einer Geruchsbelästigung verbunden. Dies ist ein unangenehmer, muffeliger Geruch. Bei alten Anhydritestrichen auf erdberührten Fußböden ist deshalb der Einbau eines neuen, normgerecht abgedichteten Estriches sehr zu empfehlen.

Alte Anhydritestriche mit einer PVAc-Beschichtung

Diese Untergründe sind häufig in öffentlichen Gebäuden, Kasernen, Krankenhäusern, Büros u.ä. anzutreffen. Schwachpunkt dieser Untergründe ist der Haftverbund zwischen der PVAc-Beschichtung und dem alten Anhydritestrich. Der Verleger sollte diesen Haftverbund mit größter Sorgfalt sowie Hammer und Meißel prüfen. In vielen Fällen reicht der Haftverbund zwischen der PVAc-Beschichtung und alter Anhydritestriche nicht aus, um darauf schadensfrei Bodenbelagsarbeiten ausführen zu können. Die PVAc-Beschichtung ist in einem solchen Fall unbedingt zu beseitigen. Mit einer einfachen Spachtel ist sie meist mühelos zu entfernen. Hartnäckig festsitzende Bereiche müssen kugelgestrahlt oder gefräst werden. Auf den so vorbereiteten Untergrund wird dann wie auf einen festen und trockenen alten Anhydritestrich aufgebaut.

Unter Ausschluss der Gewährleistung wurde in einigen Fällen auf festsitzende PVAc-Beschichtung folgende Vorgehensweise erfolgreich praktiziert:

  • Intensive Grundreinigung, anschließend Grundierung mit einem lösemittelfreien Epoxidharz.
  • In den frischen Epoxidharz-Auftrag feuertrockenen Quarzsand der Körnung 0,3–0,7 mm als Haftbrücke zur Spachtelmasse einstreuen.
  • Anschließend mit einem geeigneten Bodenausgleich mindestens 2 mm dick spachteln.

Von einer Parkettklebung selbst auf festsitzende PVAc-Beschichtungen ist grundsätzlich abzuraten.

Alte Anhydritestriche – Trittschalldämmung ungenügend

Alte Anhydritestriche wurden in den 50er, 60er, 70er-Jahren besonders im Wohnungsbau in mehreren Millionen Quadratmetern eingebaut. Auch diese Estriche wurden im Verbund, auf Trennlage und schwimmend verlegt. Bei der schwimmenden Verlegung kamen verschiedenen Dämmmaterialien zu Einsatz,

  • wie die sogenannten „Sauerkrautplatten“ (Holzwolle-Leichtbauplatten), oder
  • auch Torfplatten, Expansitkork, Steinfaser und Kokosmatten.

Die heute erforderliche Trittschalldämmung erreichen diese Estriche in der Regel nicht. Das sollte jeder Auftraggeber für Oberbelagsarbeiten, aber auch jeder Architekt und Planer wissen. Besonders im Wohnungsbau ist dieses Thema Anlass für Streitigkeiten.

Fazit

Sollten dem Verarbeiter Zweifel bei der Ausführung von Parkett- und Bodenbelagsarbeiten auf alte Anhydritestriche kommen, so ist dringend anzuraten,

  • erfahrene Fachberater oder Sachverständige hinzuzuziehen und
  • Probeflächen anzulegen.

Probeflächen, verbunden mit der erforderlichen Hinweispflicht bei festgestellten Mängeln am Altestrich, sichern den Parkett- und Bodenleger vor nachfolgenden Ärger mit dem Auftraggeber ab.