Auch: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, VOB/A, VOB/B, VOB/C
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen besteht aus drei Teilen: VOB/A regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge, VOB/B die Vertragsbedingungen und VOB/C die technischen Vertragsbedingungen (ATV) der einzelnen Gewerke. Die VOB/B gilt nur, wenn sie wirksam vereinbart ist; bei Verbrauchern ist das nur eingeschränkt möglich.
Fachrechner: Aufmaß nach VOB/C
Siehe auch: ATV, Abnahme, Mängelansprüche
Die Erklärungen sind allgemeine Fachinformationen und ersetzen weder Normtexte noch Herstellerangaben, Planung oder Rechtsberatung. Grenzwerte und Rechenwege stehen in den verlinkten Fachrechnern.