Lexikon · Normen, Recht und Abrechnung VOB

Auch: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, VOB/A, VOB/B, VOB/C

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen besteht aus drei Teilen: VOB/A regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge, VOB/B die Vertragsbedingungen und VOB/C die technischen Vertragsbedingungen (ATV) der einzelnen Gewerke. Die VOB/B gilt nur, wenn sie wirksam vereinbart ist; bei Verbrauchern ist das nur eingeschränkt möglich.

Fachrechner: Aufmaß nach VOB/C

Siehe auch: ATV, Abnahme, Mängelansprüche

Die Erklärungen sind allgemeine Fachinformationen und ersetzen weder Normtexte noch Herstellerangaben, Planung oder Rechtsberatung. Grenzwerte und Rechenwege stehen in den verlinkten Fachrechnern.

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