Lexikon · Normen, Recht und Abrechnung Bedenkenanmeldung

Auch: Bedenken anmelden, Bedenkenhinweis

Mit der Bedenkenanmeldung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich mit, dass er gegen den Untergrund, die vorgesehene Ausführung oder die gelieferten Stoffe Bedenken hat – mit Begründung und möglichen Folgen. Sie schützt ihn nur, wenn sie rechtzeitig, konkret und an den richtigen Adressaten erfolgt.

Siehe auch: Prüf- und Hinweispflicht, Untergrundprüfung

Mehr dazu in bwd

Die Erklärungen sind allgemeine Fachinformationen und ersetzen weder Normtexte noch Herstellerangaben, Planung oder Rechtsberatung. Grenzwerte und Rechenwege stehen in den verlinkten Fachrechnern.

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