Lexikon · Normen, Recht und Abrechnung Abnahme

Auch: Bauabnahme, förmliche Abnahme

Mit der Abnahme erklärt der Auftraggeber, dass er die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Mit ihr beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, die Gefahr geht über und die Vergütung wird fällig. Erkennbare Mängel sollten bei der Abnahme vorbehalten werden.

Siehe auch: Mängelansprüche, Mängelrüge

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Die Erklärungen sind allgemeine Fachinformationen und ersetzen weder Normtexte noch Herstellerangaben, Planung oder Rechtsberatung. Grenzwerte und Rechenwege stehen in den verlinkten Fachrechnern.

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