Die Merkblätter 8 und 22 der Technischen Kommission Bauklebstoffe (TKB) im Industrieverband Klebstoffe (IVK) sind aktualisiert beziehungsweise neu erarbeitet worden. Neu ist außerdem ein Erklärvideo zur KRL-Methode.

Das von der TKB herausgegebene TKB-Merkblatt 8 „Beurteilung und Vorbereitung von Untergründen“ wurde mit Ausgabedatum 05-2026 überarbeitet. Es gibt Verarbeitern Hinweise zur Beurteilung und Vorbereitung von neuen und alten Untergründen für die Verlegung von Parkett und Bodenbelägen. Die bisher in TKB-Merkblatt 20 „Übliche Sonderausführungen und Sonderkonstruktionen bei Fußböden“ beschriebenen Sonderausführungen und Sonderkonstruktionen wurden in das überarbeitete TKB-Merkblatt 8 integriert.
Neu erarbeitet wurde das TKB-Merkblatt 22 „Verlegung von Parkett und Designbodenbelägen in Wohn- und Hotelbereichen mit Wassereinwirkung“. „Es schließt die Lücke zwischen allgemein anerkannten Regeln der Technik und Sonderausführungen für den ausführenden Verleger, weil Ausführungen mit Parkett und Designbelägen unter Beachtung der Hinweise in diesem Merkblatt und den Herstellervorgaben erfolgreich durchgeführt werden können; berichtet der Industrieverband Klebstoffe. Beide TKB-Merkblätter stehen zum kostenlosen Download (www.klebstoffe.com/informationen/merkblaetter/ bei „Technische Kommission Bauklebstoffe) zur Verfügung. Zudem wurde ein Erklärvideo zur KRL-Methode erstellt (www.klebstoffe.com/krl-methode/). Es darf auch für eigene Zwecke verwendet werden, sofern die TKB als Quelle genannt wird. Ergänzend dazu wurden die „FAQs - Häufig gestellte Fragen“ komplett überarbeitet, wobei insbesondere Rückmeldungen aus dem bodenlegenden Handwerk eingeflossen sind. Diese FAQs stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.