Die Schnittstelle Fußboden hat ein kompaktes Merkblatt zu Randdämmstreifen veröffentlicht. Es klärt die Zuständigkeiten in Planung, Ausführung und Bearbeitung – inklusive einer klaren Empfehlung für den Umgang bei geklebtem Parkett.

Die Schnittstelle Fußboden hat ein neues Merkblatt zum Thema Randdämmstreifen erarbeitet. In dieser Information wird auf einer DIN-A4-Seite zusammengefasst, wer welche Aufgaben in
- der Planung,
- der Montage und
- beim Abschneiden
der Randdämmstreifen hat. Das Merkblatt enthält in der Branche seit Langem bekannte Selbstverständlichkeiten, die aber so kompakt bislang noch nicht zusammengefasst waren.
Die beteiligten Handwerksverbände und auch der Verband der Deutschen Parkettindustrie e.V. haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass auch bei geklebtem Parkett die Randdämmstreifen vor Beginn der Parkettverlegearbeiten abgeschnitten werden sollen. Dieses wird in der Literatur bislang verschiedentlich noch anders beschrieben. Das neue Merkblatt ist auf der Website von Schnittstelle Fußboden (www.schnittstelle-fussboden.de) abrufbar, außerdem geben wir hier den Inhalt des Merkblatts wieder.
Randdämmstreifen – das neue Merkblatt
Diese dienen dazu, Estriche, wie
- schwimmende Estriche,
- Estriche auf Trennlage,
- Fertigteileestriche und
- Hohlbodenkonstruktionen
vom Baukörper und vertikal verlaufenden Durchdringungen zu trennen, um Schallschutzvorgaben einzuhalten. Außerdem ermöglicht der Randdämmstreifen Längenänderungen des Estrichs und vermeidet somit Einspannungen und daraus resultierende Schäden.
Aufgaben des Planers
Der Planer muss dem Estrichleger
- das Material, aus dem die Randdämmstreifen bestehen sollen (überwiegend PE-Schaum oder Mineralwolle) und
- die Dicke der Randstreifen angeben, sowie
- einen Fugenplan übergeben.
Im Leistungsverzeichnis für den Parkett- und Bodenleger muss
- das Material, aus dem die Randdämmstreifen sind, und
- die Länge der zu entfernen Randdämmstreifen
angegeben werden.
Aufgaben des Estrichlegers
Der Estrichleger muss die Randdämmstreifen nach den Vorgaben des Planers fachgerecht montieren. Das heißt:
- dass der Estrich keinen Kontakt zu den aufgehenden Bauteilen und vertikalen Durchdringungen bekommt,
- dass diese so montiert werden, dass sie an allen aufgehenden Bauteilen und vertikalen Durchdringungen dicht anliegen, dies gilt insbesondere für Ecken, Türdurchgänge und Heizkörperrohre,
- dass die Estrichranddämmstreifen 2 bis 5 Zentimeter über die Estrichoberkante herausragen und
- dass mit Randdämmstreifen ausgebildete Bewegungsfugen, zum Beispiel bei Heizestrichen, gradlinig verlaufen und winklig zu den Wänden angelegt werden.
Aufgaben der Parkett- und Bodenleger
Parkett- und Bodenleger müssen visuell überprüfen, ob
- die Randstreifen vorhanden sind und ausreichend hoch überstehen,
- diese an den Wänden und insbesondere in den Ecken dicht anliegen und
- Kontaktstellen zwischen Estrichplatte und aufgehenden Bauteilen vorhanden sind.
Bei Auffälligkeiten sind Bedenken anzumelden.
Nach dem Spachteln bzw. den Untergrundvorbereitungsarbeiten werden die Streifen vom Parkett- oder vom Bodenleger oberflächenbündig abgeschnitten.
