Fußbodentechnik Verlegung von Oberbelägen auf Treppen: Keine leichte Übung

Planer, Boden- und Parkettleger haben besonders bei der Renovierung und Sanierung von Treppen einen großen Einfluss auf eventuell spätere Unfallgefahren. Dieser Beitrag gibt Tipps zur fachgerechten und sicheren Verlegung von Oberbelägen auf Treppen.

Montage von Treppenwinkeln an den Treppenkanten. - © Steinhäuser

Die Gestaltung von Treppen wird vornehmlich durch das Bauordnungsrecht der Bundesländer geregelt. ­Eine Zusammenfassung aller baulichen Regelungen für die Treppenausbildung bietet die DGUV-Information 208-005-Treppen (früher BGI/GUV-I 561). Das Bauordnungsrecht der Länder wird durch betriebsbe­zogene Regelungen des Arbeitsstättenrechts des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergänzt. Diese Regelungen sind in den letzten Jahren verschärft worden, da Sturzunfälle, die sich auf Treppen ereignen, eine Spitzenposition im Unfall­geschehen einnehmen.

Die Sturzunfälle auf Treppen sind auf Ausrutschen, Stolpern oder Fehltreten zurückzuführen. So stürzen jedes Jahr über 600.000 Personen auf Treppen. An den Folgen eines Treppensturzes versterben laut Statistischem Bundesamt jährlich 1.000 Personen. Nach der Unfallstatistik der gewerblichen Berufsgenossenschaften ereignen sich allein im gewerblichen Bereich etwa 36.000 Treppenunfälle pro Jahr, davon ­etwa 800 mit bleibenden Körperschäden.

Treppen - eine Herausforderung für Planer, Boden- und Parkettleger

Vor diesem Hintergrund stellen die ­Sanierung und das Belegen, aber auch der Neubau von Treppen sowohl den Planer als auch den Handwerker immer wieder vor Herausforderungen. Die hauptsächlichen Unfallursachen aufgrund baulicher Mängel lassen sich in folgenden Punkten zusammenfassen:

  • ungleichmäßige Steigung von Stufe zu Stufe (Störung des Gangrhythmus),
  • zu geringe Auftrittsfläche der Stufen,
  • unzureichende Rutschhemmung der Auftrittsfläche,
  • ungeeignete Treppenkantenprofile,
  • schlechte Erkennbarkeit der Stufen,
  • fehlende oder falsch angebrachte Handläufe.