Wie die Innung Parkett und Fußbodentechnik Nordost erklärt, werde die geplante Mindestlohnerhöhung viele Betriebe dazu zwingen, ihre Kalkulationen neu zu überdenken.
Die Mindestlohnkommission hatte die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 sowie auf 14,60 zum 1. Januar 2027 empfohlen Aktuell liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro, was eine Erhöhung um +8,4 Prozent (2026) und +5,0 Prozent (2027) darstellt. „Diese Erhöhung hat direkte Auswirkungen auf unseren Entgelt-Tarifvertrag: Entgeltgruppe E2 (13,05 Euro) und E3 (13,88 Euro) liegen ab 2026 unterhalb des Mindestlohns. Eine Anpassung wird notwendig – insbesondere E2 müsste um 6,5 Prozent angehoben werden“, erklärt die Innung.
Aus Sicht kleiner Handwerksbetriebe sei die geplante Mindestlohnerhöhung eine erhebliche wirtschaftliche Herausforderung. „Gerade in personalintensiven Gewerken wie dem Parkett- und Bodenlegerhandwerk führen steigende Löhne direkt zu höheren Lohnnebenkosten, ohne dass automatisch höhere Preise am Markt durchsetzbar sind. Viele Betriebe werden dadurch gezwungen sein, ihre Kalkulationen neu zu überdenken, insbesondere bei bestehenden Rahmenverträgen oder Angeboten mit langfristiger Laufzeit. Zudem kann die Anhebung zu einer Spreizung innerhalb der betrieblichen Entgeltstruktur führen, wenn ungelernte oder angelernte Kräfte künftig auf dem Lohnniveau qualifizierter Facharbeiter liegen. Das kann dem Fachkräftemangel zwar entgegenwirken, vorausgesetzt, es stehen überhaupt ausreichend Arbeitskräfte zur Verfügung“, sagt Holger Wiehle, der Obermeister der Innung Parkett- und Fußbodentechnik Nordost. Entscheidend sei, dass die Betriebe wirtschaftlich in der Lage blieben, diese Löhne auch tatsächlich zu zahlen. Wiehle: „Eine faire Entlohnung ist wichtig, sie muss jedoch im Einklang mit der wirtschaftlichen Realität des Handwerks stehen. Und genau das ist in vielen Fällen derzeit leider nicht gegeben.“