Um eine neue, nicht immer normgerechte Teppichfliesengeneration fachgerecht zu fixieren, benötigt der Verleger präzise Herstellerangaben. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Herstellerhinweise zu den Produkten häufig nicht differenziert und präzise sind.
Teppichfliesen sind in der DIN EN 1307 „Textile Bodenbeläge – Einstufung im Anhang A Anforderungen an Teppichfliesen“ beschrieben. Man unterscheidet zwischen nicht verklebten Fliesen (lose zu verlegen) und wiederaufnehmbar verklebten Fliesen.
- Lose zu verlegende Teppichfliesen müssen laut der Norm ≥ 3,5 kg|m² wiegen.
- Wiederaufnehmbare Teppichfliesen müssen ≥ 2,0 kg|m² wiegen.
Die Dimensionsbeständigkeit nach EN 986 sieht als Grenzwert eine maximale Ausdehnung bzw. Schrumpf von ≤ 0,2 % vor.
In die Kategorie „nicht verklebte Teppichfliesen“ gehören solche Produkte, welche z. B. mit Klebeecken untereinander verbunden werden. Diese Klebeecken weisen jedoch keine Verbindung zum Untergrund auf.
Einige der neu entwickelten Teppichfliesen als auch Nadelvliesfliesen sind leichter, aber halten den Grenzwert der maximalen Ausdehnung bzw. des maximalen Schrumpfes ein. Dies zeigt wieder einmal, dass die Entwicklung fortschreitet und die Normung etwas „hinterherhinkt“.
Selbstverständlich müssen diese Teppichfliesen und Nadelvliesfliesen auch die Anforderung an das Schüsseln und Wölben einhalten. Die EN 986 sieht unter den benannten Prüfbedingungen eine maximale Abweichung von der Ebene (gemeint ist die Planlage) ≤ 2 mm vor. Zu beachten ist, dass in dieser Norm die Fliese unter anderem einer Wasserlagerung und einer nachfolgenden Trocknung unterzogen wird. Daher sind die 2 mm keinesfalls so zu verstehen, dass die Fliese bei üblichem Klima (relative Luftfeuchte zwischen 40 % und 65 % wie z. B. im Kommentar zur ATV DIN 18365 Bodenbelagarbeiten beschrieben) sich so bis zu 2 mm verformen darf.
