Die geräuschdämmenden Produkteigenschaften von Teppichböden wurden vor kurzem in einer aktuellen Gerichtsentscheidnung höchstrichterlich untermauert. Die Eigentümer einer Wohnung hatten wegen Schallimmissionen aus der über ihnen liegenden Wohneinheit geklagt. Deren Eigentümer wiederum hatten den in der Wohnung befindlichen Teppichboden in mehreren Zimmern gegen Parkettfußboden ausgetauscht und verschlechterten dadurch den zuvor bestehenden Trittschallschutz erheblich. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens hatte das Amtsgericht Düsseldorf die Verursacher des Trittschalls dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Trittschall in der darunterliegenden Wohnung den in diesem Verfahren einschlägigen Grenzwert von 63 Dezibel (dB) nicht überschreitet. Durch den Austausch des Bodenbelags, so die Begründung, sei die Trittschallbelastung deutlich über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß gestiegen.
Dieses Urteil wurde schließlich in dritter Instanz auch durch das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2007, I-3 Wx 115/07).
Wie der eingesetzte Sachverständige ermittelt hat, kann der geforderte Normtrittschallpegel von 63 dB auch durch die Einbringung eines guten trittschallverbessernden Teppichbodens erfüllt werden. Einen ähnlichen Fall hatte Mitte 2007 das Landgericht Lübeck zu entscheiden. Wohnungseigentümer, die Teppichboden aus der Wohnung entfernen und durch Glattbeläge wie Laminat oder Steinfliesen ersetzen, müssen mit erhöhtem Trittschall nicht nur in der eigenen Wohnung rechnen. Fühlt sich der Eigentümer oder Mieter der darunterliegenden Wohnung durch den Trittschall belästigt, kann dieser von dem Verursacher geeignete Schallschutzmaßnahmen verlangen. Die Beschwerde des beklagten Verursachers wurde umgehend durch das Oberlandesgericht Schleswig abgewiesen (OLG Schleswig, Beschluss vom 8.8.2007, 2W 33/07).
Diese aktuellen Beispiele zeigen, dass das Thema Lärmbelästigung von deutschen Gerichten ernst genommen wird. In der Tat ist Lärm eine unterschätzte Gefahr, denn Lärm ist gesundheitsschädigend und gehört zu den größten Schadfaktoren unserer Umwelt. Mit Teppichboden, das ist durch Studien und Tests belegt, lässt sich der Trittschall um nahezu 90 Prozent verringern.