Estrichfestigkeit Für Schäden, die auf unzureichende Estrichfestigkeiten zurückzuführen sind, können Parkett- und Bodenleger grundsätzlich nicht verantwortlich gemacht werden. Dennoch sind sie verpflichtet, die Oberflächenfestigkeit zu prüfen und damit sicherzustellen, dass die von ihnen eingesetzten Produkte eine feste Verbindung mit dem Untergrund eingehen. Im Zweifelsfall sollten Druck-, Biegezugfestigkeits- und Haftzugprüfungen empfohlen werden. Diese Prüfungen gehören allesamt [...]