Mindestschichtdicken
Das TKB-Merkblatt Nr. 9, „Technische Beschreibung und Verarbeitung von Bodenspachtelmassen“, Stand April 2008, gibt auf Seite 5 im Absatz 4.4.3 „Mindestschichtdicke“ folgende Mindestschichtdicken je nach Untergrund und Anforderung an jeder Stelle des Untergrundes vor:
„zur Eignung für Stuhlrollen nach DIN EN 12529: 1,0 mm
bei dichtem Untergrund (z.B. Gussasphalt): 1,5 mm
für Dispersionsklebstoffe zwischen dichtem Belag und dichtem Untergrund: 2,0 mm“
Darüber hinaus sind auch die Empfehlungen der Belaghersteller zu beachten. So mancher empfiehlt für die Verlegung der hauseigenen Beläge auf nicht-saugfähigen Untergründen (Gussasphalt, mit Epoxidharz abgesperrte Untergründe) eine Mindestspachteldicke von 3 mm.