So gehen Sie auf Nummer sicher
EBedenken vor dem Beginn von Bodenbelagarbeiten müssen dem Auftraggeber unbedingt schriftlich mitgeteilt werden. Mündliche Hinweise bieten keine Rechtssicherheit.
EDie Bedenken müssen inhaltlich begründet, ausführlich beschrieben und für Laien verständlich sein.
EEs ist empfehlenswert, auf mögliche Mängel und weitere Folgen hinzuweisen.
EBei persönlicher Übergabe des Schreibens muss man sich den Empfang unbedingt bestätigen lassen.
EWer auf den Postweg setzt, wählt die Beförderung als „Einschreiben mit Rückschein“.