K Hier wird’s bedenklich
Als Auftragnehmer Bodenbelag-/Parkettarbeiten sollten Sie z. B. schriftlich Bedenken anmelden, wenn:
der vom Bauherrn/Architekten vorgegebene Aufbau nicht dem Stand der Technik entspricht
vom Auftraggeber bereitgestellte Bodenbeläge, Spachtelmassen, Kleber für die beabsichtigte Anwendung nicht geeignet sind
wenn Vorgewerke so ausgeführt wurden, dass Sie Ihren Auftrag nicht technisch sicher erledigen können
wenn raumklimatische Bedingungen nicht normgerecht sind