bwd Praxistipp K Hier wird’s bedenklich

K Hier wird’s bedenklich

Als Auftragnehmer Bodenbelag-/Parkettarbeiten sollten Sie z. B. schriftlich Bedenken anmelden, wenn:

der vom Bauherrn/Architekten vorgegebene Aufbau nicht dem Stand der Technik entspricht

vom Auftraggeber bereitgestellte Bodenbeläge, Spachtelmassen, Kleber für die beabsichtigte Anwendung nicht geeignet sind

wenn Vorgewerke so ausgeführt wurden, dass Sie Ihren Auftrag nicht technisch sicher erledigen können

wenn raumklimatische Bedingungen nicht normgerecht sind