Zum Schutze des Verlegers
Von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft in Kooperation mit der Technischen Kommission Bauklebstoffe (TKB) des Industrieverbandes Klebstoffe e.V. ist der Giscode konzipiert worden, der alle wesentlichen Verlegewerkstoffe in 24 Produktgruppen einteilt.
Die Giscode-Gruppen bezeichnen Produkte mit einheitlicher Gefährdung und haben Kurzbezeichnungen (z.B. D1 für lösemittelfreie Dispersionsklebstoffe). Für den Verwender wird aus dem Giscode ersichtlich, ob es sich um einen physikalisch abbindenden Vorstrich oder Klebstoff (Dispersionsklebstoff = D), stark lösemittelhaltige Kunstkautschuk- oder Harzverlegewerkstoff (S) oder um einen chemisch abbindenden Reaktionsharzverlegewerkstoff (Epoxid = RE) oder Polyurethan (RU) handelt. Darüber hinaus kann der Anwender aus dieser Kennzeichnung den Lösemittelgehalt des Produkts erfahren. Aufgeschlüsselt ist diese nach der TRGS 610 (lösemittelfrei (D1, RE1, RU1), lösemittelarm (D2-4, RE2, RU2), lösemittelhaltig (D5-7, RE3, RU3), stark lösemittelhaltig (S1-6, RU4)).
Die Hersteller geben den Giscode auf ihren Gebinden, Sicherheitsdatenblättern, technischen Merkblättern und Preislisten an. Die Codierung ermöglicht dem Verwender, umfangreiche Informationen zu erhalten (z.B. über www.
gisbau.de), die ihm Hinweise zu den von dem Produkt ausgehenden Gesundheitsgefahren und anzuwendenden Schutzmaßnahmen, aber auch zu möglichen Ersatzprodukten geben. Dieses System wurde von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft vor allem für den Arbeitsschutz des Verlegehandwerkers erstellt.