Nur ein Teil darf zurückgehalten werden

Nur ein Teil darf zurückgehalten werden Um Nachbesserungen zu beschleunigen, behalten Auftraggeber oft die gesamte Rechnungssumme bis zum Abschluss der Nacharbeiten ein. Das ist nach Gerichtsbeschlüssen nicht statthaft. Das Oberlandesgericht Hamburg war sich schon vor Jahren bewusst, dass man dem Bauherrn in solchen Fällen ein Druckmittel in die Hand geben müsse, weil Handwerker erfahrungsgemäß lästige [...]

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