REACH

REACH

Das Kürzel REACH steht für „Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien“ – jetzt gelten die neuen EU-Vorschriften. Plötzlich erfahren wir, dass dieses Thema auch viele Handwerksbetriebe betrifft. Hinter REACH verbirgt sich ein komplizierter Melde- und Prüfprozess, dem sich künftig fast alle Unternehmer unterwerfen sollen, die chemische Stoffe herstellen, importieren oder anwenden. Betroffen ist auch der Bodenleger, der Spachtelmassen, Klebstoffe, Versiegelungsmittel, Kunstharze, Reinigungs- und Pflegemittel bezieht und verarbeitet. Diese Stoffe müssen künftig von einer zentralen Chemieagentur registriert sein, die ihre Schädlichkeit überprüft und überwacht. Das bedeutet, dass Werkstoffe, die nicht registriert sind, künftig nicht mehr vermarktet werden dürfen. Zu befürchten ist, dass mancher Handwerker bald
auf den Einsatz heute noch üblicher Produkte verzichten muss. Damit dürfte auch dem bisher noch häufig verwendeten Kunstharzlösungsmittel-Klebstoff für die Parkettverlegung das letzte Stündlein geschlagen haben. Mit Herstellern und Lieferanten der Werkstoffe ist zu klären, ob die verwendeten Stoffe in einem Stoffsicherheitsbericht erfasst sind. Sind sie es nicht, ist Ersatz zu suchen: Risiken für Mensch und Umwelt müssen ausgeschaltet werden.

www.reach-helpdesk.de