bwd-Basiswissen: Planung und Verlegung von Oberbelägen auf Holzuntergründen; Teil 1: Prüfpflichten Schüsselungen schlagen durch

Die Planung und Verlegung von Oberbelägen auf Holzuntergründen ist nicht unproblematisch.Vor allem an die Hinterlüftung der Fußbodenkonstruktion wird mit fatalen Folgen zu wenig gedacht.

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    1 Randabstände sind notwendig, sie sollten aber auch nicht zu groß sein.
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    2 Ablösung der Füllgrundierung, der Spachtelmasse und des Linoleumbelages vom zu feuchten und nicht hinterlüfteten Dielenuntergrund.

Schüsselungen schlagen durch

Die Reklamationen bei der Verlegung von Oberbelägen auf Holzuntergründen zeigen immer wieder, dass die Planung und vor allem die Prüfpflichten sträflich vernachlässigt werden. Bei dieser Art der Parkett- und Bodenbelagsverlegung sind bestimmte Grundsätze unbedingt zu beachten, auf die in den folgenden Ausführungen näher eingegangen werden soll. Holzuntergründe sind in der Regel in folgenden Lieferformen im Bauvorhaben anzutreffen:

◆ massive Dielen

◆ massive Parketthölzer

◆ Parketthölzer mit tragender Nut-Feder-Verbindung

◆ Parketthölzer mit nichttragendem Verbindungssystem

◆ Parketthölzer ohne seitliches Verbindungssystem

◆ mehrschichtige Elemente

◆ Holzpflaster

◆ Laminat

◆ furnierte Fußbodenbeläge

Die Holzeigenschaften, wie Härte, Abriebwiderstand, Dimensionsstabilität und Feuchteempfindlichkeit, sollten dem Verarbeiter bekannt sein.

Verlegearten von Holzuntergründen

Holzfußböden sind in der Regel auf folgenden Untergründen verlegt:

◆ Holzbalkendecken

◆ Betondecken, Betonbodenplatten

◆ mineralischen Estrichen

◆ Gussasphalt

◆ Trockenestrichen/Fertigteilestriche

◆ Spanplatten

◆ OSB-Platten

Auf welchen Untergrund der Holzfußboden eingebaut ist, sollte auf jeden Fall dem Boden- und Parkettleger bekannt sein, wenn er einen neuen Oberbelag auf den alten Holzuntergrund verlegt. Dem Verarbeiter sollte ebenfalls bekannt sein, ob der alte Holzuntergrund kraftschlüssig mit dem Untergrund verbunden oder ob er schwimmend und somit ohne Verbindung zum Untergrund eingebaut ist. Grundsätzlich können alle Parkettböden auf geeigneten Untergründen geklebt sein. Das gilt übrigens auch für Dielen und Laminatböden. Stabparkett/Parkettriemen, Tafelparkett, Massivdielen und dreischichtige Mehrschichtparkett-Elemente können auf geeigneten Untergründen genagelt sein. Massive Dielen, dreischichtige Mehrschichtparkett-Elemente und Laminatböden können schwimmend verlegt sein. Gezimmerte Holzfußböden bestehen aus gehobelten Brettern und Bohlen und sind sichtbar befestigt.

Prüfpflichten bei Holzuntergründen

In der Regel sind die Oberflächen der Holzfußböden versiegelt, geölt oder gewachst. Die Holzfußböden werden mit dem jeweils geeigneten Reinigungsmittel gereinigt und gepflegt. Alte Holzfußböden können auch stark verschmutzt sein.

Grundsätzlich muss der Holzuntergrund für die Ausführung der Parkett- und Bodenbelagsarbeiten gemäß DIN 18365 „Bodenbelagsarbeiten“ sowie gemäß DIN 18356 „Parkettarbeiten“ eben, dauertrocken, sauber, frei von Trennmitteln, zug- und druckfest sein.

Jeder Holzuntergrund muss nach den Regeln des Fachs, wie in der DIN 18365 „Bodenbelagsarbeiten“ und DIN 18356 „Parkettarbeiten“ vorgegeben, auf seine Belegereife überprüft werden.

Auf die einzelnen Prüfpflichten soll hier nicht näher eingegangen werden, diese sind jedem Verarbeiter hinlänglich bekannt. Folgende Schwerpunkte werden leider häufig nicht beachtet:

Holzfeuchte

Die Holzfeuchte eines Holzfußbodens muss grundsätzlich der in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgegebenen Holzausgleichsfeuchte entsprechen, wenn dieser Holzfußböden mit Oberbelägen belegt werden soll. Das bedeutet, jeder Holzuntergrund muss unmittelbar vor der Belegung mit Oberbelägen auf seine Holzfeuchte mit einem geeigneten Feuchtemessgerät geprüft werden. Das wird leider, aus welchen Gründen auch immer, sträflich vernachlässigt (siehe Kasten auf dieser Seite).

Randabstände

Alle Holzuntergründe haben in der Regel Randabstände zu allen aufgehenden Bauteilen, wie beispielsweise Wänden und Pfeilern, aber auch Rohren. Die Breite der Randabstände ist abhängig von der Größe der Holzfläche, der Befestigung auf dem Untergrund, dem Verlegemuster und der Holzart. Diese Randabstände müssen zwingend in den auf den Holzuntergrund aufzubauenden Systemaufbau aus Verlegewerkstoffen und Oberbelägen übernommen werden. Die Gründe hierfür sind:

◆ Die Einhaltung des Trittschallschutzes.

◆ Das ungehinderte Quellen (Arbeiten) des Holzuntergrundes bzw. der gesamten Fußbodenkonstruktion zu ermöglichen.

◆ Die Hinterlüftung der Fußbodenkonstruktion.

Bei Holzuntergründen und Estrichen auf Holzbalkendecken muss die Hinterlüftung der Holzbalkendecke sichergestellt sein, weil Holzwerkstoffe unter Lufteinschluss zerstört werden. Auf keinen Fall dürfen Holzbalkendecken dampfdicht abgeschlossen werden, hier besteht Verrottungsgefahr verbunden mit einer sehr unangenehmen Geruchsbildung. Auch alle Lagerholzkonstruktionen müssen zum Schutz der eingebauten Hölzer und Holzwerkstoffe hinterlüftet werden. Die Hinterlüftung von Dielenböden auf Holzbalkendecken wird leider sehr häufig nicht beachtet. Die Folgen sind das Abzeichnen der geschüsselten Dielen im neu verlegten Oberbelag.

Unter Schüsselungen der Dielen versteht man die Schwund- bzw. Quellformen des Holzes durch Feuchtigkeitsaufnahme bzw. -abgabe. Bei konvexen Schüsselungen beispielsweise, also Aufwölbungen der Dielen nach oben, sind die Dielen an der Unterseite wesentlich intensiver getrocknet als an der Oberseite. Durch einen ausreichenden Randabstand wird der Luftaustausch zwischen der Raumluft und der Luft im Blindboden gewährleistet und die Auffeuchtung oder Untertrocknung der Dielung verhindert. Geschüsselte Fußböden sind die häufigsten Reklamationen bei der Verlegung von Oberbelägen auf Holzbalkendecken mit Dielung. In der Regel sind die Verlegewerkstoffe und Oberbeläge bei Schüsselungen fest mit dem Dielenuntergrund verbunden. Der Gebrauchsnutzen ist im vollen Umfang gewährleistet.

Der Geltungsnutzen (Aussehen) ist jedoch mehr oder weniger beeinträchtigt. Gutachter/ Sachverständige äußern sich zu dieser Problematik wie folgt: „Solche Unebenheiten liegen in der Regel innerhalb der Toleranzen der DIN 18202. Dennoch sind sie störend. Es gibt noch keine einheitliche Regelung zur Beurteilung solcher Unregelmäßigkeiten in der Oberfläche von Böden. Es ist Ermessenssache der Beteiligten, diese Unregelmäßigkeiten zu akzeptieren oder nicht. Bei ausgeprägter Sichtbarkeit der Unregelmäßigkeiten ist eine Wertminderung wegen Schönheitsfehler je nach Nutzungsart des Bodens zwischen 5% für gewerbliche Bereiche und 15% in Räumen mit hohem Geltungsnutzen, bezogen auf den Werklohn, angemessen. Diesen Schaden muss derjenige tragen, der auch tatsächlich für die Einschränkung des Geltungsnutzen verantwortlich ist.“

Dann wird die Frage gestellt: Wie können Schüsselung beseitigt oder „rückgängig“ gemacht werden? Prof. Dr. Rapp - Sachverständiger/Gutachter und Professor für Holztechnik und Didaktik an der Leibniz Universität Hannover - äußert sich zu dieser Problematik so: „Nach Aussetzen der Schüsselungsursache geht die Schüsselung wieder größtenteils zurück. Es bleibt jedoch eine gewisse Restschüsselung zurück.“

Der Verarbeiter muss mit dem Bauherrn klären, ob dieser die Restschüsselung akzeptiert. Fehlende Hinterlüftungen können beispielsweise so nachträglich ausgeführt werden.

Bewegungsfugen

Auch Bewegungsfugen im Holzuntergrund müssen in den Systemaufbau aus Verlegewerkstoffen und Oberbelägen übernommen werden. Ansonsten kann es im neu verlegten Oberbelag zu der berühmt, berüchtigten „Würmchenbildung“ kommen, die sich in der Regel nur durch eine Neuverlegung beseitigen lässt. Wolfram Steinhäuser

Im 2. Teil stellen wir Ihnen die einzelnen Varianten zur Verlegung von Oberbelägen auf Holzuntergründen vor.