Die Sicht des Holzhandels Zersplitterung eines Berufsstandes Im Wunderland der Zertifizierung

Im Wunderland der Zertifizierung

Den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Holz und Holzschutz ist es ein Anliegen, die Bedeutung der öffentlichen Bestellung durch die Industrie- und Handelskammer oder durch die Handwerkskammer zu stärken. Die Aufgaben sind klar verteilt: Der Handelskammersachverständige ist für die Fach- und Sachbereiche zuständig, der Handwerkskammersachverständige für die Gewerke. Allen Kammern gemein ist, dass sie übergeordnete Institutionen sind, die neutral, seriös und gewissenhaft strenge Kriterien anwenden und konform mit den Gerichten agieren. Das hebt sie ab von den so genannten Bausachverständigen, den selbsternannten Berufssachverständigen und von über diverse Institute wie etwa den TÜV zertifizierten Sachverständigen. Eine derartige Zersplitterung ist wenig sinnvoll, scheint sich aber in den derzeitigen Zertifizierungswahn einzureihen. Da fehlt dann nur noch der RAL-Sachverständige oder der Gutachter mit CE-Zeichen. Unter der Flut von Titeln und Zertifizierungen bleibt den von der Kammer öffentlich bestellten Sachverständigen nur noch, sich unter den Schutz ihrer Tanne zu stellen - und das nicht ohne Stolz: Schließlich ist die Holzhandelstanne Erkennungszeichen des Gesamtverbands Deutscher Holzhandel. Und damit auch ein Gütezeichen.