Dass Fugen nicht zwangsläufig zu Lasten des Holzbodenverlegers gehen, hält Bauherren oftmals nicht von einer Reklamation ab. In diesem Fall schrumpften deren Chancen jedoch wie die Dielen, um die es ging.
Dass Fugen nicht zwangsläufig zu Lasten des Holzbodenverlegers gehen, hält Bauherren oftmals nicht von einer Reklamation ab. In diesem Fall schrumpften deren Chancen jedoch wie die Dielen, um die es ging.