Die Praxis zeigt immer wieder, dass es falsch ist, eine Mängelbeseitigung hinauszuschieben. Oft ist es so, dass sich die fristgerechte Beseitigung von Mängeln für den Auftragnehmer eher auszahlt. Nach Ablauf der Frist zur Mängelbeseitigung stehen Auftraggebern nämlich sekundäre Mängelrechte zu. Das kann zum Beispiel Minderung der Vergütung oder Schadenersatz sein. Auch ist der Auftraggeber berechtigt, [...]