bwd -Experte Ralf Wollenberg warnt: Gefährliche Klauseln!

Gefährliche Klauseln!

In den Kommentaren wird gefordert, dass die Idealtemperaturen einige Tage vor und nach der Verlegung eingehalten werden sollen.

Viele Belaghersteller haben dies in ihren Verlegeanleitungen übernommen. Dort steht u.a. auch, dass Estrichoberfläche und Beläge vor extremen Temperaturschwankungen, z.B. durch das Abkleben von Fensterflächen geschützt werden sollen. Derartiges habe ich bislang auf den von mir betreuten Baustellen allerdings noch nie erlebt. Nichtsdestotrotz machen sich viele Bauherrn und Architekten diesen Sachverhalt für ihre Ausschreibungen zu Nutze und schreiben dann im Kleingedruckten in ihren Vorbemerkungen, dass der Bodenleger dafür zu sorgen hat, dass die für sein Gewerk notwendigen Temperaturen durch ihn zu gewährleisten sind. Diese Vertragsklauseln sind nicht zulässig und abzulehnen.