Lösemittelklebstoffe

Lösemittelklebstoffe

Aus Lösemittelklebstoffen unter Bodenbelägen könne – wie durch Gerichtsentscheidungen bestätigt – noch nach Jahren einen Geruch verursachende und die Gesundheit gefährdende Lösemitteldämpfe austreten.

Selbst bei Vorliegen sehr geringer Lösemittelspuren in der Atemluft kann eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens der Raumnutzer nicht ausgeschlossen werden. Allein die subjektive Befürchtung einer solchen Beeinträchtigung kann schon als Mangel am Gewerk aufgefasst werden. Die Gerichte gehen sogar so weit, dass man dem Bodenleger/Parkettleger unterstellt, er habe die Verbraucher nicht über die möglichen Folgen bei der Verwendung von stark lösemittelhaltigen Produkten aufgeklärt. Die Technische Regel TRGS 610 besagt, dass – sofern andere, lösemittelarme oder lösemittelfreie Produkte zur Verfügung stehen – lösemittelhaltige nicht verwendet werden dürfen.

Eine technische Notwendigkeit, stark lösemittelhaltige Klebstoffe einzusetzen, besteht bei der nahezu lückenlosen Palette lösemittelfreier Produkte nicht mehr.