Messstellen in Heizestrichen
Messstellen – wie viel es für die Feuchtigkeitsmessung bei Heizestrichen sein müssen, ist oft noch unklar. Nach DIN 4725-4 wurden ursprünglich drei Messstellen auf je 200 m2 Bodenfläche als ausreichend angesehen. Das kann höchstens bei großen zusammmenhängenden Flächen in Großbauten genügen. Im Wohnungsbau mit seinen zahlreichen kleinen Räumen ist dies – wie die Erfahrung zeigte – sicher nicht der Fall, weil die Estriche meist unterschiedlich dick sind und die natürliche Austrocknung unterschiedlich verläuft. Hinzu kommt, dass auch die später zu verlegenden Bodenbeläge sehr unterschiedlich auf Restfeuchte reagieren. Ein unbeheizter Anhydritfließestrich, bei dem bei der CM-Messung 0,5 Prozent Feuchte ermittelt wurde, kann in der Regel als belegreif angesehen werden. Das entspricht bei einer Estrichdicke von 40 mm etwa einem Wassergehalt von 0,4 l. Ist der Estrich zum Beispiel 80 mm dick, sind es beim gleichen Messergebnis 0,8 l Wasser. Diese Feuchtigkeit ist beim unbeheizten Estrich nicht gravierend, weil sie im Laufe der Zeit nur sehr langsam nach oben steigt und sich auf den auf dem Estrich verlegten Belag in der Regel nicht schädlich auswirkt. Anders ist die Situation auf Heizestrichen: Hier wird bei Inbetriebnahme der Heizung infolge der plötzlich auftretenden Wärme die Feuchtigkeit schlagartig nach oben getrieben.
Sie sammelt sich unter dem verlegten Belag, beeinflusst die Klebeverbindung, der Belag quillt, wirft Blasen und/oder stellt die Kanten auf. Um dies zu vermeiden, wurde für Anhydritfließestriche, die heute vorwiegend für Heizestriche eingesetzt werden, eine zulässige Restfeuchte von maximal 0,3 Prozent festgelegt – besser wäre ein noch darunterliegender Wert!
Zumindest im Wohnungsbau sind die in DIN 4725-4 geforderten drei Messstellen auf 200 m2 Fläche nicht ausreichend. In der für das Belegen von Heizestrichen maßgebenden Fachinformation „Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen“ wird deshalb darauf hingewiesen, dass in jedem Raum mindestens eine vom Estrichleger zu markierende Messstelle auszuweisen ist.