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Für Materialfehler haftet in der Regel der Lieferant. Das kann zum Beispiel ein Großhändler sein oder der Hersteller, sofern das Erzeugnis ohne Zwischenhandel an den Handwerker geliefert wurde. Seine Ansprüche an den Lieferanten oder den Hersteller kann der Handwerker nur dann geltend machen, wenn einwandfrei erwiesen ist, dass der Mangel tatsächlich im Material begründet ist [...]

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