Gestern trocken, heute nass, morgen wieder trocken. Und übermorgen? Lesen Sie, welches Messwertechaos Gutachter und Handwerker beim Neubau eines Drogeriemarkts beschäftigte.
Das große Messwertechaos
Der Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten sollte im Neubau eines Drogeriemarkts auf einer neu hergestellten schwimmenden Zementestrichkonstruktion von 800 Quadratmeter Fläche einen PVC-Bodenbelag verlegen/kleben. Es sollte allerdings noch einige Zeit ins Land gehen, bis es so weit war.
Getreu der VOB ATV DIN 18365 Bodenbelagarbeiten kam der Auftragnehmer seinen Prüfpflichten am Untergrund nach. Das Hauptaugenmerk dabei lag auf der vorhandenen Restfeuchtigkeit in der schwimmenden Zementestrichkonstruktion. Gemäß Aussage des Architekten, der auch die Bauleitung übernommen hatte, hatte der Auftragnehmer für Estricharbeiten auf ein so genanntes Plastifizierungsmittel zurückgegriffen, welches bei höherer Dosierung als Trocknungsbeschleuniger verwendet werden könne. Da die Estrichkonstruktion zum Zeitpunkt der Überprüfung durch den Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten zirka zehn Wochen alt war und sämtliche Räumlichkeiten optimal beheizt wurden, hätte eigentlich die Restfeuchtigkeit der Estrichkonstruktion unterhalb der magischen Grenze von 2,0 CM-Prozent liegen sollen. Der Auftragnehmer für Estricharbeiten hatte bereits Feuchtigkeitsmessungen mit dem Ergebnis durchgeführt, dass die Zementestrichkonstruktion verlegereif ist. Also musste ein Restfeuchtigkeitsgehalt von weniger als 2,0 CM-Prozent vorgelegen haben. Der Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten hat gemäß seiner Prüfpflicht aus der ATV DIN 18365 ebenfalls die Estrichkonstruktion mittels eines elektronischen Feuchtigkeitsmessgeräts abgetastet und in den Bereichen, in denen das Messgerät den höchsten Wert angezeigt hatte, entsprechende Feuchtigkeitsmessungen mittels der CM-Messmethode durchgeführt.
Hierbei ermittelte er Restfeuchtigkeitswerte von 2,4 bis 2,8 CM-Prozent. Aufgrund des verwendeten Plastifizierungsmittels und zu seiner eigenen Sicherheit hat der Auftragnehmer jeweils nochmals Proben aus der Estrichkonstruktion für eine Darr-Prüfung, also eine gravimetrische Feuchtigkeitsbestimmung im Labor, entnommen und einen Gutachter damit beauftragt. Dieser ermittelte mittels Darr-Methode aber deutlich höhere gravimetrische Feuchtigkeitswerte als der Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten zuvor auf der Baustelle.
Und noch ein Gutachter
In Kenntnis der Verwendung des Plastifizierungs- beziehungsweise trocknungsbeschleunigenden Zusatzmittels hatte der Gutachter indes die Darr-Prüfungen nicht wie üblich bei 105 (für Zementestriche), sondern nur bei 42 Grad Celsius vorgenommen. Der Bauherr hat daraufhin, da die Estrichkonstruktion zu diesem Zeitpunkt laut Aussage des Auftragnehmers für Bodenbelagarbeiten sowie des Gutachters nicht verlegereif war, einen weiteren Gutachter/ein Institut eingeschaltet, das auch vor Ort Proben aus der schwimmenden Zementestrichkonstruktion entnommen und eine Darr-Prüfung im Labor durchgeführt hat.
Dabei wurden Restfeuchtigkeitswerte mittels Darr-Prüfung (wieder bei zirka 45 Grad Celsius gedarrt) von lediglich 1,7 Masse-Prozent ermittelt. Aufgrund der erheblich differierenden Messergebnisse zweier Gutachter sowie zweier Auftragnehmer wurde vom Bauherrn nochmals der Gutachter, der für den Bodenleger die Darr-Prüfungen ausgeführt hatte, zum Ortstermin geladen, um erneut vor Ort eine CM-Messung durchzuführen.
Viele Ergebnisse, keine Sicherheit
Bei diesem Eiltermin wurde durch das Institut/den Gutachter (der seitens des Bauherrn beauftragt wurde) und den ersten Gutachter (der für den Bodenleger die Darr-Prüfung durchgeführt hatte) vor Ort eine Messstelle ausgewählt, an der das elektronische Feuchtigkeitsmessgerät den höchsten Wert anzeigte. Durch Parallelmessung mit dem gleichen Prüfgut und unter Verwendung zweier CM-Messgeräte unterschiedlicher Hersteller wurde jeweils ein fast identisches Messergebnis von 1,7 beziehungsweise 1,75 CM-Prozent ermittelt. Somit war die Estrichkonstruktion, zumindest bezogen auf diesen Prüfstellenbereich, verlegereif. Der Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten hat daraufhin CM-Messungen durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass die Estrichkonstruktion wiederum nicht verlegereif war. Er hatte Ergebnisse zwischen 2,4 sowie 3,0 CM-Prozent ermittelt. Zu diesem Zeitpunkt lagen viele Ergebnisse vor. Keiner wusste mehr, was nun der richtige Messwert war und ob der Estrich belegreif war oder nicht.
Da die Mieterin unter einem erheblichen Zeitdruck stand, hat sie letztendlich einen weiteren Gutachter (also den dritten Gutachter!) eingeschaltet, der nun nochmals vor Ort im Beisein von allen Parteien entsprechende Feuchtigkeitsmessungen durchführen sollte.
An besagtem Termin, an dem die Parteien mit entsprechenden Gutachtern/Vertretern anwesend und mit diversen Messgeräten bewaffnet waren, wurden Feuchtigkeitsmessungen durchgeführt. Der Gutachter im Auftrag der Mieterin ermittelte einen Wert von mehr als 2,7 CM-Prozent, d. h. die Estrichkonstruktion war zu diesem Zeitpunkt noch nicht verlegereif.
Wenn sich alle sicher sind
Durch eine weitere Kontrollmessung in einem anderen Teilflächenbereich wurde der erhöhte Restfeuchtigkeitsgehalt nochmals bestätigt. Alle Parteien waren sich sicher, ihre Feuchtemessung korrekt vorgenommen zu haben; jedoch konnte keiner sich einen Reim auf die unterschiedlichen Messergebnisse machen.
Konnte es sein, dass eine Estrichkonstruktion gestern trocken, heute nass und morgen wieder trocken ist? Oder ist die CM-Messmethode wirklich nicht mehr zeitgemäß, weil jeder unterschiedlich die Proben entnimmt und zu unterschiedlichen Messergebnissen kommt? Die ganze Sachlage war unbefriedigend, aber eine Klärung musste her!
Der Bodenleger hat gemäß seiner Prüfungspflicht lediglich die Estrichkonstruktion hinuntergehend bis zur Dämmschicht überprüft. Nach Protokollangaben seitens Planer sowie Bauleitung wurde die vorhandene Betonkonstruktion/erdreichangrenzende Stahlbetonplatte mit einer Abdichtungsebene gemäß der DIN 18195 abgedichtet. Zu diesem Zeitpunkt war das Gebäude geschlossen und auch kein Niederschlag vorhanden. Der Auftragnehmer für Estricharbeiten verlegte im Anschluss in der wannenförmig ausgekleideten Konstruktion die Wärmedämmung und eine zweilagige PE-Folie als Gleitlager und stellte dann die schwimmende Zementestrichkonstruktion her. Wie beschrieben: Der Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten prüft bis zur Oberkante der Dämmschichtkonstruktion seine Estrichkonstruktion in Bezug auf die Verlegereife mittels CM-Messmethode. Die PE-Folie wies augenscheinlich, und dies konnte im Rahmen der diversen Gutachtertermine vor Ort bestätigt werden, keine Perforation und auch keine Feuchtigkeit auf. Doch bestätigten elektronische Messungen vor Ort, dass die Zementestrichkonstruktion im unteren Bereich, also kurz vor der Dämmschichtkonstruktion, nass vorlag. Das elektronische Gerät zeigte einen Vollausschlag an. Die Fußbodenkonstruktion wurde bis zur Abdichtungsebene geöffnet. Im Bereich über den Bahnen auf der Stahlbetonkonstruktion standen dann Wasserperlen.
Das flüssige Gold der Bauchemie
Die Ursache für die Wasserpfützen bzw. die Wasseransammlungen unterhalb der Dämmschichtkonstruktion musste schnellstmöglich geklärt werden. Da die Mieterin aber wegen der Eröffnung unter Zeitdruck stand, wurde beschlossen, die vorhandene Zementestrichkonstruktion mit einer zweilagigen Epoxidharzschicht gegen aufsteigende Feuchtigkeit abzusperren. Diese Maßnahme hatte der Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten von Anfang an geplant, da seine Feuchtigkeitsmessungen den richtigen Weg gezeigt hatten.
Die Feuchtigkeitsmessungen der übrigen Gutachter und auch der beteiligten Parteien waren auch alle ordnungsgemäß durchgeführt worden, allerdings wurden diese in einem Bereich durchgeführt, in dem die Zementestrichkonstruktion trockener war. Nur bei den elektronischen Messgeräten wies die gesamte Zementestrichkonstruktion annähernd gleich hohe Feuchtigkeitswerte auf, die Anzeigenwerte variierten maximal um fünf Digits. Das entspricht niemals einem Feuchtigkeitsunterschied von bis zu einem CM-Prozent. Da die Estrichkonstruktion mit Epoxidharz abgesperrt wurde, aber die Ursache für den erhöhten Feuchtigkeitsgehalt nicht geklärt werden konnte, wurden zunächst auf Anraten des Gutachters mehrere Revisionsöffnungen in die Fußbodenkonstruktion gebohrt, um in regelmäßigen Abständen den Feuchtigkeitsgehalt sowohl innerhalb der Estrichkonstruktion als auch der Dämmschichtkonstruktion zu ermitteln/zu überprüfen. Durch weitere Maßnahmen, die allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden, soll die Ursache ermittelt werden. Es könnte sich um eine Leckage von der Außenabdichtung handeln. Oder waren bei Einbaumaßnahmen der Estrichkonstruktion erhebliche Wassermengen in die wannenförmige Abdichtungskonstruktion hineingeraten?
Der Bodenleger ist zu beglückwünschen, dass er trotz des Widerstands und sehr unterschiedlicher Messergebnisse auf seinen Ergebnissen beharrte und selbstsicher weitere Messungen anstrebte. Die Prüfungen sollten immer etwas weiter gehen als die Merkblätter und Normen. Gerade wenn abweichende Ergebnisse vorliegen, sollte die Fußbodenkonstruktion intensiver untersucht und das gesamte Umfeld mit einbezogen werden. Offenbar wurde hier die Außenabdichtungsebene, insbesondere im Bereich der Haupteingangstür und der Türdurchgänge, nicht ordnungsgemäß hergestellt. Leckagen waren und sind die Folge.
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