VÖEH: Problemzone Meterriss Wer ist am Bau dafür zuständig?

Ein neues Merkblatt des Verbandes österreichischer Estrichhersteller (VÖEH) zeigt die ­gesamten Notwendigkeiten für die Herstellung des Meterrisses auf und bietet einen Richtfaden für ein funktionierendes Vermessungskonzept.

  • Bild 1 von 2
    © VÖEH
    links: Mit modernem Gerät ist auf der Baustelle ein Meterriss sicher zu erstellen.
  • Bild 2 von 2
    © VÖEH
    oben: Ein bekanntes Problem auf der ­Baustelle mit mehrfach angezeichneten Waagrissen: ­Welche Markierung ist nun die richtige?

Die Herstellung des Meterrisses war in den 1980er- und zum Teil in den 1990er-Jahren eine Aufgabe, die der Polier bzw. Anleger vor Ort für die am Bau tätigen Unternehmen übernommen hat. Derzeit wird diese durchaus wichtige und verantwortungsvolle Tätigkeit durch die Gruppe der am Bau tätigen Professionisten übernommen. Jeder für sich und jeder von einem Ausgangspunkt, der meist über große Distanzen zum letzten, notwendigen Messpunkt übertragen werden muss.

Die laufenden Folgen dieser Weitergabe der Verantwortung veranlassten den VÖEH dazu, ein Merkblatt zu erstellen, das die Verantwortlichkeiten und Grundlagen der Meterrissherstellung regeln soll. Das neue Merkblatt beschreibt in den vier Teilen

  • Anwendungsbereich – Allgemeines,
  • Grundlagen der Vermessung,
  • Grundlagen und Eckpunkte für die Meterrissherstellung sowie
  • Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die Meterriss­erstellung,

die gesamten Notwendigkeiten für die Meterrissherstellung und bietet einen Richtfaden für ein funktionierendes Vermessungskonzept.

Das Merkblatt führt einerseits die vermessungstechnischen Grundlagen auf, die für die Erstellung der Fest- und Objektpunkte wesentlich sind und andererseits die erforderlichen Objektpunkte in notwendiger Anzahl und Lage. Diese sind vor allem in Bereichen essenziell, wo eine genaue Höhenlage für Einbau- und Bauteile gefordert ist. Das Merkblatt verweist auch auf notwendige Vorhaltemaße, die bei vorgegebenen Mindestmaßen, wie zum Beispiel Raumhöhen und dergleichen, zu berücksichtigen sind.

NeuRegelung notwendig

Wichtig ist das Kapitel über die Verantwortlichkeiten bei der Meterrissherstellung. Hier wird die derzeit gängige – aus Sicht des VÖEH falsche – Vorgangsweise angesprochen und die eigentlich notwendige Qualifikation sowie ein einheitlich für alle Gewerke herzustellender Meterriss angeführt.

Einige bekannte Schadensfälle verdeutlichen die Notwendigkeit einer Neuregelung für die Herstellung des Meterrisses im Fußbodenbau, aber auch für die anderen Innenausbaugewerke. Falsche Höhenlage bei Einbauteilen und vor allem niveaugleich geforderte Schwellenbereiche avancierten aufgrund falscher Ausgangslage des Meterrisses zu kostenintensiven Sanierungsfällen. So verursachte ein Fall aufgrund einer Kettenreaktion von mehreren zu korrigierenden Höhenlagen eine Sanierungssumme von über 50.000 Euro!

Diese Problematik trifft nicht nur den ausführenden Professionisten, sondern auch die am Gewerk beteiligten Auftraggeber, die Bauaufsicht und zu guter Letzt auch den Bauherrn mit nicht kalkulierten Umständen durch die notwendig gewordene Sanierung. Das Merkblatt zu diesem Thema soll den Anstoß für künftige Bauvorhaben geben, den Meterriss entsprechend den Vorgaben zu erstellen.

Für die Zukunft wäre eine vernünftige Lösung für alle Beteiligten wünschenswert, bei der es in erster Linie um ein gewerkeübergreifendes Nennmaß und dessen Richtigkeit geht, und erst in zweiter Linie um die Kostenverteilung für die Meterrissherstellung.

www.estrichverband.at