Fachinfo

Lärmbedingte Berufskrankheiten kosten die gewerblichen Berufsgenossenschaften mittlerweile mehr als 154 Millionen Euro, die jährlich für Renten an über 26.000 Lärmgeschädigte gezahlt werden müssen. 5.500 neue Fälle jährlich sind zu bearbeiten. Alarmierend sind die Ergebnisse arbeitsmedizinischer Untersuchungen, nach denen jeder vierte Jugendliche bereits vor Eintritt in das Berufsleben hörgeschädigt ist – eine Folge allzulauten Musikgenusses. Bei Rockkonzerten sind 120 Dezibel keine Seltenheit, bereits ein MP3-Player kommt auf einen Schallpegel von über 90 Dezibel – Lärm, der sich vermeiden ließe. Fünf Millionen Arbeitnehmer sind in Deutschland an ihrem Arbeitsplatz gehörschädigendem Lärm von mehr als 85 Dezibel ausgesetzt. Seit März 2007 gelten deshalb neue Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnungen, die Arbeitgeber verpflichten, ihren Mitarbeitern ab einer Lärmbelastung von 80 Dezibel einen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, ab 85 Dezibel sind diese verpflichtet ihn zu tragen. Pflicht des Arbeitgebers ist es, die Mitarbeiter über die Gefahren aufzuklären. Je nach Höhe des Lärms sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten oder sogar regelmäßig durchzuführen. Das Beste ist, die Lärmbelastung bereits durch den Kauf entsprechender Maschinen zu reduzieren und bauliche Dämmmaßnahmen vorzusehen.