Wasserschäden bei auslaufenden Spül-oder Waschmaschinen
Wasserschäden, wie sie von auslaufenden Wasch- oder Spülmaschinen, von undichten wasserführenden Rohren, bei schweren Unwettern oder aus anderen Gründen eintreten, sind oft Ursache von Mängeln an Bodenbelägen. Meist ist es so, dass sich das Wasser im Raum ausbreitet und bei genügender Menge unter den Sockelleisten hindurch über die Estrichrandfuge unter den Estrich gelangt und sich hier in der Dämmschicht sammelt. Ist weiterer Wassernachschub gegeben, findet das Wasser ganz sicher entlang von Heizungsrohren, von Wasserleitungen, über Insallationsschächte usw. einen weiteren Weg nach unten und das Spiel setzt sich im nächsten Stockwerk fort. Bodenbeläge sind in den meisten Fällen betroffen, weil das Wasser bei längerer Einwirkung über die Stöße oder vom Rand her unter den Belag dringt und hier Klebstoff oder Spachtelmasse angreift. Das in die Hohlräume des Dämmmaterials eingedrungene Wasser verbleibt hier lange Zeit, wenn es nicht irgendwie entfernt wird. Hier setzen dann die Trocknungsfirmen ein, die Wasserwehren, oder wie sie sich sonst bezeichnen mögen, und versuchen mit verschiedenen Methoden das eingedrungene Wasser wieder zu entfernen. Meist werden in den Estrich Löcher gebohrt und über Schläuche heiße, trockene Luft eingeblasen, die dann nach der Wasseraufnahme wieder abgesaugt wird. Das gelingt auch in den meisten Fällen: Die nass gewordenen Dämmstoffschichten sind – dem Angebot ensprechend – trocken. Damit sehen die Trocknungsfirmen ihre Aufgabe als beendet an, es wird bezahlt, Bauherr und auch die eingeschalteten Versicherungen sehen alles in bester Ordnung – noch mal Glück gehabt. Leider ist in den meisten Fällen die Sache nicht erledigt. Zum Beispiel dann, wenn das Wasser lange Zeit (Allmählichkeitsschaden nennt man das in Versicherungskreisen) in die Dämmung sickerte und die Feuchtigkeit von unten in den Estrich gezogen ist. Dann kann unter Umständen der gesamte Estrich wieder so feucht werden, dass Spachtelmasse, Klebstoff und infolgedessen auch der darüber befindliche Bodenbelag von unten angegriffen werden, falls das nicht schon – wie zum Beispiel bei durchlässigen textilen Belägen – bei einer plötzlichen Überschwemmung von oben her geschehen ist. Hier ist für den Bodenleger äußerste Vorsicht geboten! Trockner und Versicherungen argumentieren oft damit, dass sich der Belag deshalb loslöst, weil er nicht richtig verklebt war, und schieben so dem Bodenleger den Schwarzen Peter zu! Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der alte Belag entfernt wurde und jetzt wieder eine neuer verlegt werden soll. Niemals darf man sich darauf verlassen, dass die Trocknungsfirma die gesamte Konstruktion getrocknet hat. Sie sieht ihre Aufgabe darin, die Dämmschicht zu trocknen – mehr nicht! Alles andere bleibt beim Bodenleger hängen. Deshalb: Nach einem Wasserschaden niemals ohne gründliche und umfassende Feuchtigkeitsprüfungen verlegen – abwarten, und wenn es Monate dauert!