Verlegepraxis Bodenbeläge auf Treppen - Machen Sie den Münztest!"> Verlegepraxis Bodenbeläge auf Treppen Machen Sie den Münztest!

Bodenbeläge sind dann treppengeeignet, wenn sie beim Gebrauch auf Treppen eine für die normal übliche Beanspruchung ausreichende Verschleißfestigkeit aufweisen.

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    Mit den Tretradgerät System Lisson wird die Treppeneignung vor textilen Bodenbelägen geprüft. Gleichzeitig wird das Begehen der vorderen Treppenkante simuliert und somit die Verschleißfestigkeit des Teppichbodens an dieser Stelle ermittelt.
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    Der Verschleiß eines Teppichbodens an der vorderen Treppenstufenkante hängt von der Qualität des Belags, der Frequentierung und von der Verlegung des Materials ab. Auf dieser falsch und äußerst scharfkantig ausgebildeten Beton-Treppenkante war keine lange Lebensdauer zu erwarten, obwohl es sich um eine gute und treppengeeignete Qualität handelte.

Ausschlaggebend ist, wie sich die Beläge an der vorderen Treppenkante verhalten. Während man elastische Bodenbeläge dort meist mit einem entsprechenden Profil anbringt, werden textile Beläge oft um die vordere Treppenkante herumgezogen. Beläge in diesem Bereich werden besonders strapaziert und verschleißen dort am ehesten. Die Verschleißfestigkeit muss deshalb vom Hersteller entsprechend ausgelegt werden: Für Treppen sind ohnehin nur sehr strapazierfähige Qualitäten geeignet. Dies sind textile Bodenbeläge, die nach DIN EN 1307 in die Klassen der Beanspruchungsbereiche „2 = normal“, besser „3 = stark“ oder „4 = extra stark“ eingestuft sind (für Nadelvlies und Polyvlies-Bodenbeläge gelten DIN EN 1470 bzw. DIN EN 13297).

Um die Verschleißfestigkeit bei neu konzipierten Belägen nicht jedesmal in der Praxis langwierig testen zu müssen, hat man für die Ermittlung der Treppeneignung entsprechende Prüfgeräte entwickelt. Im Labor erfolgt die Prüfung mit dem Tretradgerät System Lisson nach DIN EN 1963 (7-2007): Die zu prüfende Probe wird in der Fläche unter Spannung auf dem Lauftisch befestigt und am Rande über eine mit einem Radius von 10 Millimeter abgerundete Kante des Lauftisches gezogen und befestigt. Die mit entsprechendem Sohlenmaterial bestückten Füße des Laufrades laufen auf diese Kante auf. Somit wird einerseits das natürliche Begehen von Treppenstufen und andererseits die Beanspruchung der vorderen Trittkante/Treppennase simuliert.

So rund wie eine 20-Cent-Münze

Wichtig für den Bodenleger ist, dass in der Praxis die Rundung der vorderen Treppenkante mindestens den gleichen Radius wie am Prüfgerät aufweisen muss. Sie entspricht etwa der Rundung einer 20-Euro-Cent-Münze. Wird die Treppeneignung eines verlegten Teppichbodens angezweifelt und beim Hersteller beanstandet, wird in der Regel jegliche Reklamation scheitern, wenn der Radius der vorderen Treppenkante kleiner ist. Daraus ergibt sich, dass in der Praxis an jeder Treppenstufe die erforderliche Rundung vorhanden sein muss. Ist sie es nicht, muss entsprechend nachgearbeitet oder – falls dies nicht möglich ist – mit einem Treppenkantenprofil aus Metall, PVC oder Gummi ausgebildet werden. Die Ergebnisse der beschriebenen Tretrad-Prüfung sind wie folgt zu beurteilen:

◆ Nicht geeignet für die Verlegung auf Treppen ist der textile Bodenbelag, wenn er auf der Fläche sowie im Bereich der Treppenkante Veränderungen zeigt, wenn zum Beispiel nach dem Versuch Noppen fehlen, wenn ein starker Faserverlust (Verschleiß) eingetreten ist oder der Teppichgrund sichtbar wird. Nicht geeignet ist er ferner, wenn Faseraufrauungen mit einer Bartbildung von mehr als 15 Millimeter eintreten, wenn das Teppichgarn seine Drehung verliert, ein Kräuselvelours seine Textur einbüßt. Nicht geeignet sind textile Beläge, wenn bei der Prüfung Tuftinggrund, Tuftingträger, Schaum oder Zweitrücken beschädigt werden.

◆ Geeignet für den Beanspruchungsbereich 2 sind Teppichbeläge, bei denen sich moderate Veränderungen der Treppenkante ergeben haben. Hier werden Faseraufrauungen bis zu 15 Millimeter akzeptiert, ebenso kleinere teilweise aufgebrochene Schlingen.

Ein teilweiser Verlust an Schlingen- oder Schnittnoppen sowie ein nur teilweiser Verschleiß des Rückens sind zu tolerieren. Verglichen mit den übrigen Flächen darf die Veränderung des Musterbildes im Kantenbereich nur mittelstark sein.

◆ Geeignet für die Beanspruchungsbereiche 3 und 4 sind Teppichbeläge, bei denen nach der Prüfung geringe Veränderungen an den Kanten sichtbar werden, aber kein Noppenverlust eintritt, Schnitt- und Schlingennoppen weitestgehend unbeschädigt bleiben, die Garn- und Zwirndrehung sich nur geringfügig verändert und Bartbildung und Haarigkeit ein gewisses Maß nicht überschreiten. Im Bereich der Treppenkante dürfen nur geringe Veränderungen des Musterbildes, verglichen mit der gesamt beanspruchten Fläche, auftreten. Wolfgang Hart wolfgang.hart@holzmannverlag.de