bwd-Basiswissen: Planung und Verlegung von Oberbelägen auf Heizestrichen

Zur Herstellung beheizter Fußbodenkonstruktionen sowie für die Verlegung von Oberbelägen auf Heizestrichen gibt es jede Menge Richtlinien und Merkblätter. Wir haben im nachfolgenden Beitrag das Wichtigste für Sie herausgefiltert.

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    Links  Markierte CM-Messstelle im neu eingebauten beheizten Calciumsulfatfließ­estrich.
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    Rechts  Abzeichnen der Heizungsrohre im neu eingebauten beheizten Calciumsulfat­fließestrich.
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    Fachgerecht ausgebildete Bewegungsfuge im Heizestrich.
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    Randdämmstreifen
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    Fachgerecht eingebauter Randdämmstreifen im neu eingebauten beheizten Calciumsulfatfließestrich.

Fast jedes zweite Ein- und Zweifamilienhaus wird mit einer Fußbodenheizung ausgestattet. Aufgrund ihrer Vorteile werden immer häufiger auch in Büros, Schulen, Kindergärten, Ladengeschäften, Museen, Kirchen, Sport- und Industriehallen Fußbodenheizungen eingebaut. Auf einer Fußbodenheizung kann nahezu jede Bodenbelagsart aufgebracht werden:

M Keramische Fliesen und Platten,

M Natursteine und Natursteinwerke,

M Betonwerksteine und Terrazzo,

M Textile Bodenbeläge aus Natur- und Synthetikfasern/Nadelvlies,

M Elastische Bodenbeläge (PVC/CV-, Poly­olefin-, Elastomer- und Linoleumbeläge),

M Holz/Parkett,

M Kork und

M Laminat.

Im Wesentlichen werden zwei Arten von Fußbodenheizungen unterschieden:

M Warmwasser-Fußbodenheizungen und

M Elektro-Fußbodenheizungen

Beheizte Fußbodenkonstruktionen müssen immer auf einen dafür geeigneten tragenden Untergrund eingebaut werden. Die Heizrohre können aus Kunststoff, Kunststoff-Aluminium-Verbundwerkstoff oder Kupfer bestehen und sind entweder in oder unter der Estrichplatte installiert. Bei der Bauart A und C sind die Heizrohre innerhalb des Estrichs und bei Bauart B unterhalb des Estrichs in der Dämmschicht angeordnet.

Bei der Elektro-Fußbodenheizung wird die Lastverteilschicht durch elektrische Heizleitungen oder Heizfolien erwärmt. Die elektrischen Heizleitungen oder Heizfolien sind in der Regel in die Estrichplatte eingebettet.

Bei der Fußbodenheizung ist der Estrich nicht nur Lastverteilschicht, sondern auch die „Wärmeverteilschicht“. Folgende Estriche werden als Heizestriche geplant und eingebaut:

M Zementestriche/Zementfließestriche,
M Calciumsulfat-/Calciumsulfatfließestriche,

M Sogenannte Schnellbauestriche,

M Dünnestriche,
M Gussasphaltestriche und

M Trockenestriche.

Zur Herstellung von beheizten Fußbodenkonstruktionen sowie für die Verlegung von Oberbelägen auf beheizte Fußbodenkonstruktionen gibt es eine Vielzahl von Richtlinien und Merkblättern. Neben diesen Richtlinien und Merkblättern sind die technischen Merkblätter und technischen Aussagen der Hersteller dieser Heizungen und deren Besonderheiten zu beachten. Die Parkett- und Bodenleger sind hier nicht selten überfordert. Deshalb sollte jeder Verarbeiter bereits im Vorfeld mit dem Planer, Architekten und Hersteller seine Probleme und Unsicherheiten abklären, nur so können die höchst unerwünschten Mängel und Schäden verhindert werden.
Die folgenden Unterlagen sollte jeder Architekt, Planer, Parkett- und Bodenleger kennen:
M Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen – Ausgabe Februar 2005.
M Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und Flächenkühlungssystemen in bestehenden Gebäuden – Ausgabe Januar 2009.

Mineralische Heizestriche

In der Regel werden beheizte Fußbodenkonstruktionen aus Zementestrich oder Calciumsulfatfließestrich hergestellt. Grundsätzlich muss der Heizestrich für die Ausführung der Parkett- und Bodenbelagsarbeiten eben, dauertrocken, sauber, rissfrei, frei von Trennmitteln, zug- und druckfest sein. Folgende Schwerpunkte sind bei der Planung und Ausführung von mineralischen Estrichen besonders zu beachten:

Funktionsheizen/ Belegreifheizen

In der „Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen“ heißt es dazu: „Das Funktionsheizen nach DIN EN 1264-4 dient als Nachweis der Erstellung eines mangelfreien Werks für den Heizungsbauer und nicht als Aufheizvorgang zum Erreichen der Belegreife. Der Trocknungsverlauf für den Estrich ist nicht abschätzbar. Bei hoher relativer Raumluftfeuchte kommt er unter Umständen ganz zum Stillstand. Eine Beschleunigung des Trocknungsvorganges kann durch den Betrieb der Fußbodenheizung (Belegreifheizen), Luftwechselraten oder Maßnahmen wie das mechanische Trocknen erreicht werden. Jedes Belegreifheizen ist als besondere Leistung nach VOB durch den Bauherrn gesondert zu beauftragen. Die Belegreife ist Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten des Oberbodenlegers.“

Funktionsheizen und Belegreifheizen sind vom Heizungsbauer auszuführen. Das Belegreifheizen sollte in der Regel sofort im Anschluss an das Funktionsheizen ausgeführt werden. Nach dem Funktionsheizen ist der Zementestrich mindestens 28 Tage, der Calciumsulfatestrich mindestens 14 Tage alt. Für das Belegreifheizen ist bei Estrichdicken bis 70 mm eine Zeitspanne von mindestens 14 Tagen erforderlich, bei Estrichdicken über 70 mm entsprechend längere Zeiträume. Auf Calciumsulfatestrichen können dann in aller Regel erst nach 28 Tagen, auf Zementestrichen erst nach 42 Tagen nach dem Estricheinbau Oberbeläge verlegt werden.

Oberbeläge auf beheizten Fußbodenkonstruktionen dürfen grundsätzlich erst nach dem Belegereifheizen des Estriches und nach Vorlage des Aufheizprotokolles verlegt werden.

Belegreife/Markierung von Messstellen/CM-Messung

Die Belegreife ist erreicht, wenn der Feuchtegehalt des mineralischen Heizestrichs Werte angenommen hat, die nach den allgemeinen Erfahrungen nicht zu Schäden an den Oberbelägen führen.

Da sich die Ausgleichsfeuchte eines mineralischen Estrichs mit der relativen Luftfeuchte ändert und eine zu lange Trocknungszeit bis zum Erreichen der Ausgleichsfeuchte erforderlich wäre, sind die Feuchtigkeitswerte für die Belegreife höher als die der Ausgleichsfeuchte.

Die auch vor Gericht anerkannten Verfahren für die Prüfung der Estrichfeuchte bei beheizten mineralischen Estrichen sind das CM-Gerät und die Darrprüfung. Darrprüfungen sind keine handwerksüblichen Prüfungen. Deshalb haben die Parkett- und Bodenleger nicht die Pflicht, solche Prüfungen vorzunehmen oder durchführen zu lassen. Werden solche Prüfungen erforderlich, muss der Bauherr/Auftraggeber/Architekt diese Prüfungen an dafür autorisierte Einrichtungen bzw. Sachverständige in Auftrag geben. Der Parkett- und Bodenleger muss den Feuchtegehalt des mineralischen Heizestriches mit dem CM-Gerät prüfen.

Bei beheizten Fußbodenkonstruktionen darf der Feuchtegehalt des Calciumsulfatestrichs/Calciumsulfatfließestrichs gemäß Merkblatt TKB-8 „Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen für Bodenbelag- und Parkettarbeiten“ Stand Juni 2004, BEB-Merkblatt „Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen, Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen, Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster, beheizte und unbeheizte Fußbodenkonstruktionen“ Stand Oktober 2008 sowie der Technischen Information des BEB Stand 01/2007 0,3 CM-Prozent nicht übersteigen, bei Heiz-Zement­estrich 1,8 CM-Prozent, um eine schadensfreie Verlegung der Oberbeläge zu gewährleisten.

Zur Ermittlung des Feuchtegehaltes des beheizten mineralischen Estrichs müssen im Heizestrich Messstellen markiert sein. Gemäß Kommentar zur DIN 18365 „Bodenbelags­arbeiten“ Stand 2010 muss bei Heizestrichen mindestens eine Messstelle pro Raum markiert sein. Bei größeren Räumen
> 50 m² entsprechend mehr. Bei größeren Flächen müssen je 200 m² drei Messungen vorgenommen werden. Sind keine Messstellen vorhanden, kann der Bodenleger auch keine CM-Messung durchführen, da er ohne ausgewiesene Messstellen das Heizungssystem beschädigen wird. In den gewerkeübergreifenden Fachinformationen „Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen“ vom Februar 2005 sowie „Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und Flächenkühlsystemen in Neubauten“ Stand Mai 2011 ist eindeutig geregelt: Die Anordnung der Messstellen erfolgt durch den Heizungsplaner, der sie im Plan einträgt. Für die Markierung der Messstellen auf der Baustelle ist der Estrich­leger zuständig.

Sind keine Messstellen im Heizestrich vorhanden, muss der Bodenleger beim Bauherrn Bedenken anmelden. Grundsätzlich gilt: Ohne Messmarken keine Feuchtemessung und ohne CM-Messung keine Belagverlegung.
Der Heizungsplaner wie auch der Estrichleger sollten dann gemeinsam überlegen, wie sie dem Bodenleger das für die CM-Messung erforderliche Stemmgut aus dem Estrich zur Verfügung stellen, ohne Schäden am Heizungssystem zu verursachen. Der Estrichleger muss dann selbst die Entnahme des Stemmgutes vornehmen und es dem Verarbeiter zur CM-Prüfung übergeben.

Es gibt Verfahren, wo im Nachhinein die Lage der Heizungsrohre geortet werden kann. So können beispielsweise die Messstellen über Thermografie (Infrarotverfahren) festgelegt werden, ohne dass die Heizungsrohre bei der Entnahme des Prüfgutes beschädigt werden.

Eine elektrische Feuchtemessung am Heiz­estrich ist nicht möglich, da das System ­(Rohre, Befestigungsmittel usw.) das Messergebnis verfälschen würden.

Im Kommentar zur DIN 18365 „Bodenbelagsarbeiten“ Stand 2010 ist weiter ausgeführt: „Damit die Anzahl der markierten Messstellen ausreicht, werden ggf. vor der erneuten CM-Messung Folienzwischenprüfungen empfohlen. Ausreichende Trockenheit ist näherungsweise erreicht, wenn sich bei max. Vorlauftemperatur unter einer aufgelegten und an den Rändern mit Klebeband abgeklebten, ca. 50 × 50 cm großen PE-Folie innerhalb von 24 Stunden keine Feuchtespuren zeigen. Die Folienzwischenprüfung ersetzt in keinem Fall die CM-Messung. Die Folienzwischenprüfungen und die weiteren CM-Messungen sind besondere Leistungen, die dem Bodenleger extra zu vergüten sind. Nur die 1. CM-Messung ist vom Bodenleger als Nebenleistung zu erbringen.“

Verlangt der Auftraggeber beispielsweise die Verlegung von Oberbelägen auf zu feuchtem Calciumsulfat-Heizestrich, muss der Auftraggeber folgende Mängel und Schäden in Kauf nehmen:

M Calciumsulfatestriche sind feuchtigkeitsempfindlich. Bei zu hohen Feuchtegehalten erweichen diese Estriche, verlieren dabei ihre Festigkeit und Tragfähigkeit, die Anbindung der Verlegewerkstoffe an den Untergrund ist nicht mehr gewährleistet.

M Die Erfahrungen haben gezeigt, dass er hebliche Geruchsbelästigungen auftreten werden und diese Gerüche permanent erhalten bleiben.

M Erweichen und Abplatzen der Spachtelmasse.

M Verseifen der Dispersionskleber, verbunden mit Geruchsbelästigungen, Ablösungen und Verfärbungen des Belages. Die Folge sind Blasen und Beulen im Bodenbelag, verbunden mit erheblichen Beeinträchtigungen in der Nutzung der betreffenden Räume (Stolpergefahr), mit optischen Beeinträchtigungen, mit Beeinträchtigungen bei der Reinigung und Pflege der Beläge, später allmähliche Zerstörung der Bodenbeläge.

M Die Erneuerung der Bodenbeläge einschließlich der Untergrundvorbereitung und des Untergrundes ist vorprogrammiert. Durch diese Erneuerung müssen die betreffenden Räume aus- und eingeräumt werden. Für den Zeitraum der Erneuerung der Beläge einschließlich Untergrundvorbereitung und Untergrund sowie des Aus- und Einräumens entsteht ein erheblicher Nutzungsausfall der betreffenden Räumlichkeiten.

Heiz-Zementestriche sind zwar feuchtigkeitsunempfindlich, werden jedoch Oberbeläge auf zu feuchte Heiz-Zementestriche ohne Absperrung der Feuchte verlegt, ergeben sich ähnliche Schadensbilder wie bei Calciumsulfatestrichen.

Fugenanordnung/Fugenausbildung/Fugenplanung

M Ausbildung von Bewegungsfugen

Laut DIN 18560 Teil 2, Ziffer 5.3.3 „Estrichfugen“ und BEB Merkblatt „Hinweise für Fugen in Estrichen, Teil 2: Fugen in Estrichen und Heizestrichen auf Trenn- und Dämmschichten nach DIN 18560 Teil 2 + Teil 4“ Stand Januar 2009 muss der Bauwerksplaner einen Fugenplan erstellen, aus dem die Lage und die Art der Fugen eindeutig zu entnehmen sind. Der Fugenplan ist dem Bodenleger zu übergeben. Fußbodenbewegungsfugen können und dürfen nicht vom Bodenleger ohne Fugenplan angeordnet werden. Fußboden­bewegungsfugen müssen genau auf den Verwendungszweck hinsichtlich der Lage, der Breite, der Verfüllung und der Ausbildung in einen Oberbelag abgestimmt und geplant werden.

Gründe:

M Nur der Planer kennt die Nutzung der Fußbodenkonstruktion und eventuelle Besonderheiten.
M Nur der Planer kann und muss gestalterische und ästhetische Erfordernisse berücksichtigen.
M Nur der Planer hat die Abstimmungsmöglichkeiten von Belag, Estrich und Heizung.

Anlegen von Bewegungsfugen bei beheizten Calciumsulfat-/Calciumsulfatfließestrichen und Zementestrichen zur Aufnahme von textilen und elastischen Be­lägen

M maximale Seitenlänge m 30 m;

M maximale Gesamtfläche ca. m 900 m²  (Nach verbindlicher Vorgabe des Estrichlieferanten bzw. Estrichherstellers, günstigen Baustellenbedingungen sowie bei quadratischen und gedrungenen Flächen mit einem Seitenverhältnis kleiner 2 : 1 sind auch größere Felder möglich.);

M zusammenhängende Flächen, die Einzwängungen, Einbuchtungen, Nischen usw. aufweisen;
M als Feldbegrenzung in Türdurchgängen zwischen fremden Arbeits- und Wohnbereichen;
M als Feldbegrenzung zu Bereichen mit extremen Temperaturunterschieden durch beispielsweise Sonneneinstrahlung sind geringere Abmaße der Seitenlänge und Gesamtfläche für diese Bereiche zu planen;

M als Feldbegrenzung zu Bereichen mit unbeheizten oder unterschiedlich beheizten Fußbodenkonstruktionen;
M es sollen möglichst gedrungene Feldgrößen entstehen.

Werden Fußbodenbewegungsfugen nicht oder falsch angeordnet oder sogar kraft-schlüssig geschlossen, können u.a. folgende Schäden und Mängel auftreten:

M Schäden an der Fußbodenheizung,
M Risse und Schüsselungen im Estrich,
M Ablösung des Bodenbelages und der Spachtelmasse.
M Im Extremfall kann es zur Zerstörung der Fußbodenheizung und des Estriches kommen. Die Folge wäre der Rückbau und die Erneuerung der gesamten Fußbodenkonstruktion, verbunden mit Nutzungs- und Verdienstausfall.

Laut BEB-Merkblatt „Hinweise für Fugen in Estrichen Teil 2: Fugen in Estrichen und Heiz­estrichen – Trenn- und Dämmschichten nach DIN 18560 Teil 2 + Teil 4“ Stand Januar 2009 sind diese Bewegungsfugen entweder mit geeigneten Fugenprofilen auszubilden, die in den Oberbelag zu übernehmen sind, oder mit elastoplastischen Fugenmassen zu verfüllen.

Ausbildung der Randfugen

Randdämmstreifen müssen in den Randfugen bei schwimmendem Heizestrich eingebaut sein. Randdämmstreifen sind zwischen dem Estrich und allen aufgehenden Bauteilen (Wänden, Türzargen, Rohrleitungen usw.) anzuordnen.
Randdämmstreifen verhindern die Übertragung von Trittschall und Schwingungen in die Fußbodenkonstruktion und ermöglichen horizontale Bewegungen des Estriches.
In der Regel sind Randdämmstreifen 5 bis 10 mm dick. Bei beheizten Fußbodenkonstruktionen sollte die Dicke des Randdämmstreifens 10 mm nicht unterschreiten. Die ­Dicke des Randdämmstreifens ist so zu bemessen, dass nach dem Erhärten des Estrichs eine Zusammendrückbarkeit von mindestens 5 mm in horizontaler Richtung gegenüber sämtlichen angrenzenden und die Fußbodenkonstruktion durchdringenden Bauteilen ermöglicht wird.

Der Randdämmstreifen ist bei elastischen und textilen Belägen erst nach der Erhärtung der Spachtelmasse abzuschneiden. Dadurch wird verhindert, dass die Spachtelmasse in die Randfuge eindringen kann.

Der Bodenleger muss die eingebauten Randdämmstreifen und hier besonders den Überstand über die Estrichoberfläche mittels Zollstock prüfen.

Bei folgenden Mängeln muss der Auftragnehmer schriftlich Bedenken anmelden:

M bei fehlendem Randdämmstreifen,

M wenn die Randdämmstreifen, besonders in den Ecken, nicht dicht am Estrich und den aufgehenden Bauteilen anliegen,

M wenn kein ausreichender Überstand des Randdämmstreifens vorhanden ist. Der Überstand sollte ca. 10 mm betragen.

Das Abschneiden des Randdämmstreifens ist eine besondere Leistung, die extra zu vergüten ist.

Dünnestriche

Beheizte Dünnestriche werden als spezielle Systeme in Form von Warmwasser- oder Elektrofußbodenheizung von zahlreichen Herstellern angeboten. Diese Estriche sind in der Regel als Verbundkonstruktionen einzubauen, der Dünnestrich wird hier direkt auf den Untergrund als Ausgleichsschicht aufgebracht. Die dünnschichtigen, mineralisch oder organisch gebundenen Mörtel entsprechen nicht den Mindestnenndicken der DIN 18560 „Estriche im Bauwesen“. Sie werden vor allem im Sanierungs- und Renovierungsbereich eingebaut und entsprechen trotzdem dem Stand der Technik. Hier werden Aufbauhöhen von weniger als 10 mm erzielt. Die Estrichmörtel sind in der Regel auf der Basis von Zement oder Calciumsulfat aufgebaut. Die Anbieter dieser Mörtel müssen die als Dünnestrich geeignete Verwendung nach­weisen. Die Parkett- und Bodenleger müssen häufig selbst den Dünnestrich einbauen, deshalb nachfolgende Hinweise zur Ausführung, dem Einbau und zur Inbetriebnahme.

In der Regel wird der Untergrund, auf dem der Dünnestrich eingebaut werden soll, grundiert und anschließend darauf das Heiz­system geklebt/verlegt. Auf das Heizsystem wird anschließend der Estrichmörtel gegossen. Die Heizrohre bzw. Heizfolien müssen hohlraumfrei ummantelt werden, deshalb sollte der Estrichmörtel ein maximales Größtkorn von 1 mm besitzen und ein gutes Fließverhalten aufweisen. Nur so werden die erforderliche Tragfähigkeit der Fußbodenkon­struktion und ein guter Wärmeübergang ­sichergestellt. Die Mindestaufbauhöhe wird bestimmt durch das Heizsystem und den verwendeten Estrichmörtel. Der Hersteller des Estrichmörtels muss die Mindestaufbauhöhe seines Produktes vorgeben, um die Tragfähigkeit der „Dünnestrichheizung“ zu gewährleisten. Das Funktionsheizen ist auf jeden Fall erforderlich. Der Beginn des Funktionsheizens ist vom Heizsystem und von der Zusammen­setzung des Estrichmörtels abhängig und muss beim Hersteller des Estrichmörtels erfragt werden.

Das Belegreifheizen ist aufgrund der geringen Schichtdicken und der speziellen Zusammensetzungen der Estrichmörtel in der Regel nicht erforderlich. Aufgrund des geringen Abstandes der Heizrohre bzw. der Heizfolien ist eine CM-Messung nicht möglich. Bewährt hat sich hier als einzige Methode der vorn beschriebene Folientest.

Beim Verlegen der Oberbeläge ist aufgrund der guten Fließfähigkeit der Estrichmörtel in der Regel keine Spachtelung erforderlich. Zu beachten sind bei der Verlegung der Oberbeläge die bekannten einschlägigen DIN-Vorschriften sowie die Angaben der Hersteller des Heizsystems, des Estrichmörtels sowie der Belagshersteller.

Gussasphaltestriche

Beim Einsatz von Gussasphalt werden nur Fußbodenheizsysteme nach Bauart A eingebaut, d.h., die Kupferrohre sind direkt in den Gussasphalt eingebettet. Bei beheizten Guss­asphaltestrichen ist lediglich das Funktionsheizen auszuführen, ein Belegreifheizen ist hier nicht erforderlich. Aufgrund der niedrigen Aufbauhöhe und der Zeitersparnis durch Wegfall der Austrocknung ist Gussasphalt besonders für die Renovierung in Altbauten geeignet. Von Vorteil sind weiterhin der ­fugenlose Einbau und die Unempfindlichkeit gegen Feuchtigkeit. In der Regel werden Guss­asphaltestriche abgequarzt eingebaut. Auf diesen Untergründen kann dann ohne Vorstrich direkt mindestens 2 mm, maximal 5 mm dick gespachtelt werden. Auf die ge­eignete Spachtelung können dann Keramikplatten bis Eichenparkett verlegt/geklebt werden. Die Verlegewerkstoffhersteller wie auch die Oberbelagshersteller sollten im Vorfeld konsultiert werden. Wurde der Guss­asphalt nicht fachgerecht abgequarzt, muss zwingend vorgestrichen werden.

Trockenestriche

Bei Fußbodenkonstruktionen in Trockenbauweise kommen in der Regel Heizsysteme nach Bauart B zum Einsatz. Auch hier ist nur das Funktionsheizen durchzuführen, das Belegreifheizen ist nicht notwendig. Diese ­Konstruktionen zeichnen sich durch geringe Flächengewichte, niedrige Aufbauhöhen und alle Vorteile des Trockenbaus aus. Allen Parkett- und Bodenlegern wird dringend empfohlen, vor der Verlegung von Oberbelägen mit dem Hersteller des beheizten Trockenestrichs, dem Hersteller der Verlegewerkstoffe und der Oberbeläge Rücksprache zu nehmen. Alle namhaften Hersteller von beheizten Trockenestrichen machen eindeutige Vorgaben dazu, wie auf ihrem Trockenestrich Ober­beläge zu verlegen sind und was besonders zu beachten ist. So werden beispielsweise Aussagen darüber gemacht, welche Oberbeläge auf den beheizten Trockenestrich verlegt werden dürfen, wann und wo Bewegungsfugen anzuordnen sind, welche Vorlauftemperatur nicht überschritten werden darf und ob überhaupt Elektrofußbodenheizungen verlegt werden dürfen.

Fazit

Grundsätzlich ist der Aufbau einer funktionsfähigen Fußbodenheizung ein komplexer Vorgang, der mit einer vernünftigen Planung beginnen und mit einem sinnvollen Betrieb der Heizungsanlage durch den Nutzer enden muss. Die technischen Details der Heizung, des Estrichs und des Oberbelages sind zu beachten, um dauerhaft Schäden zu vermeiden. Der koordinierende Einfluss der Planung und Bauleitung ist hier von ganz entscheidender Bedeutung. Die genannte „Schnittstellenkoordinierung“ muss deshalb die Grundlage bilden, auch wegen des Nachweises der durchgeführten Bauleistungen. In der „Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußboden-konstruktionen“ heißt es nicht umsonst: „Es ist rechtzeitig ein Gespräch zur Koordination zwischen Architekt, Planer, Heizungsbauer, Estrichleger und Oberbodenleger zusammen mit dem Bauherrn oder dessen Vertreter zu führen, um die Gesamtplanung abzustimmen (z.B. Konstruktionshöhe, Wahl des Oberbodens, Fugenplan, Feuchtemessstellen, Einzelraumregelung).“