Bereits die Gefahrstoffverordnung von 1984 – jeder kennt sie, wenige halten sich daran – regelte, dass gefährliche Arbeitsstoffe nur in begründeten Ausnahmefällen angewendet werden dürfen. Mit der kürzlich in Kraft getretenen neuen Gefahrstoffverordnung wurde dies noch verschärft. Norbert Strehle, Institut für Fußbodentechnik Koblenz, nimmt dazu Stellung.