▪ Wohnungen

▪ Wohnungen Wohnungseigentümer dürfen in ihrer Wohnung nach Belieben neue Bodenbeläge verlegen lassen, ohne die darunter Wohnenden zu informieren oder gar um Erlaubnis zu fragen. Durch die neuen Bodenbeläge darf allerdings keine zu hohe Lärmbelästigung entstehen zu dieser Entscheidung gelang das Bayerische Oberste Landesgericht. Im konkreten Fall beschwerte sich ein Eigentümer, weil das über ihm [...]

ZUGANG EXKLUSIV FÜR ABONNENTEN VON BWD