Fußbodentechnik 37. TKB-Fachtagung: Neue Estrichzemente. Was nun?

Die TKB-Fachtagung im Frühjahr bildet den Auftakt zum Fachveranstaltungsreigen der Fußbodentechnik. Mitte März kamen rund 150 Vertreter aus Handwerk und Industrie nach Köln und diskutierten auch über veränderte Estrichzemente und deren Belegreife.

Mit 150 Teilnehmern war die TKB-Fachtagung erneut gut besucht. - © Stefan Heinze

Der spannende Mix aus Theorie und aktuellen praxisrelevanten Themen ließen die TKB-Fachtagung des Industrieverbands Klebstoffe auch im 37. Jahr ihres Bestehens wieder zu einer Plattform für Wissensaustausch und Diskussion werden.

Den Auftakt bildete traditionell der „Rechenschaftsbericht“ des TKB-Vorsitzenden Dr. Norbert Arnold. Er lenkte den Blick zunächst auf den Fachbereich Boden und Parkett. Hier habe man eine gemeinsame Projektgruppe mit dem GEV gegründet mit dem Ziel, die Nachhaltigkeit bei Verlegewerkstoffen gemeinsam zu bearbeiten. Ebenfalls ins Leben gerufen wurde eine TKB-Projektgruppe zur Lebensdauerbestimmung der Klebstoffe für eine Nachhaltigkeitsbetrachtung von Parkettböden.

Wie immer prägt auch das Thema Normung die Arbeit der TKB im Jahresverlauf. So startete in einer separaten Arbeitsgruppe die Überarbeitung der DIN 18560-4: Estriche im Bauwesen – Estriche auf Trennlage. Am Laufen ist weiterhin die Überarbeitung der DIN 18560-4: Estriche im Bauwesen – Sichtestriche, wo es nach wie vor Diskussionsbedarf mit dem Betonwerkstein/Terrazzo-Ausschuss gibt.

Neues TKB-Merkblatt 21

Bei der DIN 53298-1: Bodenspachtelmassen – Technische Beschreibung und Verarbeitung – Teil 1: Hydraulisch erhärtende Bodenspachtelmassen habe, so Arnold, der Entwurf durch die Einsprüche und Schlichtungen gewonnen. Die Deadline für einen 2. Entwurf ist Ende Juni 2024. Sollte eine Einigung misslingen, käme es zur Veröffentlichung des Entwurfstands vom November 2022.

Beim TOP TKB-Publikationen und -Veranstaltungen ging Arnold auf das neue TKB-Merkblatt 21 ein, das alle elastischen Beläge in einem Merkblatt zusammenfasst. Am jährlich in Düsseldorf stattfindenden TKB-Branchengespräch wolle man nach dem positiven Teilnehmerzuspruch auch in Zukunft festhalten.

Aufgekündigt hat die TKB zusammen mit dem bodenlegenden Handwerk und der Belagsindustrie indes die Mitarbeit am Projekt Praxisgerechte Regelwerke im Fußbodenbau (PRiF). Die Fußboden-Verbände würden, so Arnold, künftig eine eigene Abstimmung zu Fußbodenfragen anstreben.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen ging Arnold ausführlich auf die KRL-Messung ein und stellte dabei die neue Kampagne zur Etablierung der alternativen Prüfmethode im Markt vor. Ziel sei es, dass künftig die Bestimmung der feuchtebezogenen Belegreife nur noch nach der KRL-Methode erfolgt. Hierfür sollen die maßgeblichen Interessengruppen einbezogen und gewonnen werden. Zur Umsetzung gehört, dass die Verlegewerkstoffhersteller künftig nur noch die KRL-Methode empfehlen. Nötig seien auch die Bereitstellung begleitender Unterlagen und die Gewährleistung der technischen und rechtlichen Sicherheit für Verleger. Mit einer finalen Etablierung der KRL-Methode rechnet die TKB in zwei bis drei Jahren.

Was taugen klinkereffiziente Zemente in der Praxis?

„Klinkereffiziente Zemente im Spannungsfeld zwischen Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit“ war das Thema von Heiko Zimmermann von Schwenk Zement. Der Green Deal zwingt vor allem die Zementindustrie zu massiven Veränderungen. Zement ist in der Herstellung so CO2-intensiv, dass die Produktion für bis zu acht Prozent des globalen jährlichen Kohlenstoffdioxidausstoßes verantwortlich gemacht wird. Ursächlich dafür sind zum einen brennstoffbedingte Emissionen, die Rund ein Drittel der Emissionen ausmachen. Sie entstehen durch den Einsatz von primären und alternativen Brennstoffen im Drehofen.

Die weitere Reduktion dieser Emissionen ist das erste Ziel. Hier sind jedoch Grenzen gesetzt. Rund zwei Drittel der CO2-Emissionen bei der Klinkerherstellung sind rohstoffbedingt. Diese sind gebunden im Kalkstein und werden während des Brennprozesses freigesetzt. Die Reduktion dieser Emissionen ist nur sehr begrenzt möglich. Aktuell kompensiert die Industrie diesem Umstand durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten. Doch das wird ab November 2039 nicht mehr möglich sein. Die Zementindustrie arbeitet deshalb mit Hochdruck daran, die Emissionen zu senken. Zimmermann stellte in seinem Vortrag drei Möglichkeiten vor:

  • Senkung des mittleren CO2-Emissionsfaktors der Klinkerproduktion. Bei der Herstellung von Zement wird der Kalkstein in einem Drehofen bis auf rund 1450 °C erhitzt. Diese hohen Temperaturen können nur mittels geeigneter Brennstoffe erzielt werden. Bis Anfang der 90er wurden hierfür ausschließlich Brennstoffe wie Kohle, Schweröl oder Gas eingesetzt. Zur Schonung dieser Ressourcen und Reduzierung der CO2-Emissionen ersetzen Zementhersteller fossile Brennstoffe mittlerweile, teilweise fast vollständig, durch Ersatzbrennstoffe z.B. Altholz, Tiermehl oder Klärschlamm), ohne die Zementqualität oder die Umwelt negativ zu beeinflussen.
  • Senkung des mittleren Klinkerfaktors (%  Klinker im Zement). Durch die Reduktion des Klinkeranteils im Zement reduziert sich auch die CO2-Last. Der Einsatz von Zumahlstoffen (z.B. Flugasche oder Puzzolan) anstelle von Klinker orientiert sich an den Anforderungen an die Dauerhaftigkeit des Betons und der Verfügbarkeit der Zumahlstoffe. Bei diesen klinkereffizienten Zementen stellen sich zwei Fragen: Wie weit können wir den Klinkeranteil im Massengut Zement reduzieren und trotzdem eine sichere Anwendung gewährleisten? (Konflikt Leistungsfähigkeit und technische Anforderungen für den Einsatz, Mehraufwand). Und: Welchen Preis (technisch und kommerziell) ist der Kunde / die Gesellschaft bereit, für „grünere“ Baustoffe zu zahlen? Künftig werde es unterschiedliche leistungsbezogene Zemente beispielsweise für Hoch- oder Tiefbau geben.
  • Bau eines möglichst vollständig CO2 neutralen Zementwerkes. Dazu müsste CO2 unter Einsatz von erneuerbarer Energie abgefangen und verflüssigt werden, das abgeschiedene CO2 gespeichert und dann als chemischer Rohstoff zum Beispiel für Kraftstoffe genutzt werden. Erste Ansätze dafür gibt es. Zimmerman stellte das Projekt CI4C (Cement Innovation For Climate) vor.

Ausgleichsfeuchte ist Indikator für Belegreife

Den aktuellen Kenntnisstand zum Trocknungsverhalten von Zementestrichen referierte Dr. Norbert Arnold. Bisher sei, so Arnold, das Trocknungsverhalten nicht untersucht. Die empirische Formel für die Trocknungszeit: tTrocknung (Tage)=1,6 x d2 (cm) sei überholt und unzutreffend! Allerdings könne die Ausgleichsfeuchte (AGF, CM-%, 23/50) als Indikator für das Schadensrisiko und damit auch als Indikator für die tatsächliche Trocknung und Belegreife dienen.

Bei der Trocknung von Zementestrichen gibt es folgende Einflussfaktoren: Rezeptur (Zementgehalt, Zementart, w/z-Wert, Estrichzusatzmittel (EZM), Gesteinskörnung) und Anwendung (Estrichdicke, Raumklima): Aus neuen Untersuchungen lässt sich ableiten:

Je höher der Zementgehalt, desto höher die AGF (Ausgleichsfeuchte), desto kleiner der Unterschied zwischen AGF und 2 CM-%, desto niedriger die Trocknungsgeschwindigkeit. Höhere Zementgehalte führen deshalb zu erheblichen längeren Wartezeiten bis zur Belegreife von 2 CM-%. Niedrigere Zementgehalte verkürzen erheblich die Wartezeit bis 2 CM-%.

Weiter führt Arnold aus: Gleiche Zementarten (CEM I) aus unterschiedlichen Zementwerken können unterschiedlich schnell trocknen. Unterschiedliche Zementarten (CEM I // CEM II) können zu unterschiedlichen AGF führen. Zur AGF bei hüttensandhaltigen Zementen gibt es keine eine einheitliche Datenlage. Sowohl Herstellwerk als auch Zementart können die AGF beeinflussen. Die mögliche Schwankungsbreite AGF betrage ca. ± 0,3 CM-%.

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    © Stefan Heinze
    Der TKB-Vorsitzende Dr. Norbert Arnold führte durch das Programm.
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    Gute Laune bei der Podiumsdiskussion (von links): Dr. Martin Schäfer, Dominik Kison, Christof Ludwig, Heiko Zimmermann, Dr. René Runte und Dr. Norbert Arnold.
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    © Stefan Heinze
    Dr. Norbert Arnold bedankt sich bei Dr. Martin Schäfer für sein jahrelanges TKB-Engagement.
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    © SN Verlag/Chriatian Harder
    Thomas Schneider, Uzin.
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    Heiko Zimmermann, Schwenk.
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    Dr. René Runte.
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    Andreas Miseer-Baum, Gutjahr.
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    Dr. Martin Schäfer, Wakol.
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    Mit 150 Teilnehmern war die TKB-Fachtagung erneut gut besucht.

Je niedriger der w/z-Wert, desto niedriger die Ausgleichsfeuchte. Mögliche Schwankungsbreite AGF ~ ca. ± 0,3 CM-%.

EZM können den Anmachwasserbedarf erheblich reduzieren. Sie führen zur Verkürzung der Wartezeit bis zur Belegreife. EZM können den Feuchtegehalt bei AGF erheblich erniedrigen. Das Trocknungsverhalten wird produktspezifisch unterschiedlich beeinflusst.

Den größten Einfluss der Rezepturbestandteile auf die Trocknung bzw. AGF (CM-%) hätten der Zementgehalt, der w/z-Wert und die Zementart. Wenn man bedenke, dass zementärmere (magere) CT an Bedeutung gewinnen, die Zementvielfalt zunimmt (Hüttensand/Flugasche als Bestandteile) und der Mörtel-Anteil mit niedrigem w/z-Wert („beschleunigte“ CT) relativ hoch bleibt, führe dies zu Schwankungsbreiten der AGF. Die Bestimmung der feuchtebezogenen Belegreife über Feuchtegehalt (CM-%) und pauschalen Grenzwert werde, so Arnold, zunehmend kritisch. Die KRL-Methode erlaube dagegen eine von der Estrichrezeptur unabhängige Bestimmung der Belegreife. „Ein einheitlicher CM-Grenzwert wird der Zementestrichsituation zukünftig nicht mehr gerecht!“ zitiert Arnold C. Müller, J. Reiners/VDZ. Allerdings würden sich verschiedene CM-Grenzwerte auf der Baustelle nicht durchsetzen. Seine Ausführungen schließt Arnold mit einem Appell an alle Parkett- und Bodenleger: „Finger weg von Rezeptinformationen!“ Parkett- und Bodenleger sollten keinesfalls anhand von Rezeptur-Informationen das Trocknungsverhalten bzw. die Belegreife anhand des CM-Messwerts bewerten.

TKB-Fachtagung: Diskussion zur Feuchtemessung

Thematisch an den Vortrag von Dr. Arnold schloss sich die diesjährige Podiumsdiskussion zum Thema „Welche Auswirkungen ergeben sich aus der Veränderung der Zemente/Estriche auf die Beurteilung der Belegreife für den Boden- und Parkettleger?“. Den Veranstaltern war es gelungen, mit Christof Ludwig (Estrichleger und Inhaber der Ludwig Fußbodensysteme GmbH) einen Protagonisten der CM-Messung und mit Dominik Kison (Inhaber eines Sachverständigenbüros und Geschäftsführer der Kison Bodenbeläge GmbH) einen Verfechter der KRL-Messung auf die Bühne zu holen. Ludwig setzt inzwischen nicht zuletzt aus Kostengründen (CO2-Steuer) auf CEM II Zemente und versichert, keinerlei Abstriche bei den fachlichen Eigenschaften machen zu müssen. Es gebe definitiv keine Verschlechterung. Die Feuchtemessung erfolge nach wie vor ausschließlich nach der CM-Methode. „Wir sind mit der CM-Methode ausreichend aufgestellt. Sollte sich herausstellen, dass man die KRL-Methode irgendwann zusätzlich benötigt, werden wir das tun. Stand jetzt brauchen wir das nicht.“

Demgegenüber beobachtet Kison, der seit geraumer Zeit beide Messungen durchführt und diese zusätzlich mithilfe der Darrprobe einordnet, dass in 90 Prozent aller Messungen die Werte auf einer Linie liegen würden und es in zehn Prozent der Fälle Abweichungen in die eine oder andere Richtung geben würde. Da der Bodenleger auf der Baustelle weder erkennen könne, um welchen Zement es sich handelt und dies auch ohne Belang sei, sieht Kison Vorteile bei der KRL-Messung, weil diese materialunabhängig ist. Momentan gehe es deshalb nicht ohne beide Verfahren, zumal die KRL-Messung noch nicht anerkannte Regel der Technik ist.

Bedenkenanzeigen richtig dosieren

Die Erfolgshaftung und die Bedenkenanzeige im Baurecht waren das Vortragsthema von Dr. René Runte. Der Rechtsanwalt bezeichnete die Bedenkenanzeige als ungeliebtes Kind, die beider Parteien als störend empfinden: Der Auftraggeber unterstelle dem Auftragnehmer, dieser wolle nur mehr Zeit und Geld und umgekehrt habe der Auftragnehmer Angst, sich mit der Bedenkenanzeige die Beziehung zum Auftraggeber zu verderben. Dabei gilt: Der Werkunternehmer haftet verschuldensunabhängig für den Eintritt des vertraglich geschuldeten Erfolgs. Im Grunde hätten, so Runte, beide Vertragsparteien einen Mehrwert von einer Bedenkenanzeige: Der AG erlangt sachkundige Augenhöhe mit dem Werkunternehmer und kann dadurch sachgerecht und eigenverantwortlich entscheiden. Der Werkunternehmer gibt insoweit die (Erfolgs-)Haftung ab und erlangt Klarheit über sein Leistungssoll. Damit die Bedenkenanzeige als Mehrwertinstrument funktioniert, gilt es, die inhaltlichen Anforderungen an diese zu beachten.

  • Konkrete Bezeichnung des bestehenden Sachverhaltes.
  • Nachvollziehbare Erklärung, welche Bedenken bestehen.
  • Klare Darstellung, welche Folgen es haben kann/wird, wenn den Bedenken nicht abgeholfen wird (Schadenspotenzial/Warnfunktion für den AG).
  • Entscheidung und planerische Vorgabe des AG mit Frist anfordern.
  • Erklärung, dass nach Fristablauf die Leistung ohne Rücksicht auf die Bedenken ausgeführt werden, aber Mängelhaftung hierfür abgelehnt wird (in Extremfällen, Arbeiten nicht weiter ausführen und Behinderung anzeigen).

Hinsichtlich des Umfangs gilt: Nicht zu wenig und nicht zu viel anzeigen. Wenn der AG durch die Bedenkenanzeige nicht erkennen kann, was technisch, zeitlich und preislich passiert, wenn er die Leistungen unverändert ausführen lässt, ist die Bedenkenanzeige für den Werkunternehmer wirkungslos. Der Werkunternehmer trägt dann trotz geäußerter aber nicht hinreichend konkreter Bedenken die Erfolgshaftung.

Wenn der Werkunternehmer dem AG seine Bedenken in ausreichender Weise anzeigt und zugleich vorschlägt, wie die Situation aus seiner fachtechnischen Sicht zu lösen ist, setzt sich der Werkunternehmer wiederum einem hohen Risiko aus. Folgt der AG dem Vorschlag und lässt den Werkunternehmer es so ausführen, trägt der Werkunternehmer nämlich die Planungsverantwortung und die Erfolgshaftung für die durch ihn vorgeschlagene Ausführung. Deshalb rät Runte, die technische Lösung stets als unverbindlich zu bezeichnen und den AG aufzufordern, die planerische Vorgabe zu erteilen.

Andere Länder, andere Sitten

Einen Blick über die Grenzen erlaubte Thomas Schneider (Uzin) mit seinem Vortrag zu Bodenbelagsaufbauten außerhalb Deutschlands namentlich den USA. Hier würden zum einen die unterschiedlichen klimatischen Bedingungen zwischen Alaska und Mexiko (Temperatur, relative Luftfeuchte) zu unterschiedlichen Anforderungen an Fußbodenkonstruktionen führen. Diese bedingen wiederum andere Anforderungen an Baustoffe, was wiederum unterschiedliche Anforderungen an die Verarbeitung und Werkzeuge stellt. So kommt im Hochbau in den USA mit Holz im Gegensatz zu Deutschland (mineralische Baustoffe) häufig ein ganz anderes Material zu Einsatz.

Auch hinsichtlich der Anforderungen bei Schall und Wärme ließen sich die beiden Länder schwer vergleichen. So hat in den USA der Textilbelag noch einen weit hören Stellenwert als in Deutschland und wird dort noch immer häufig verspannt statt verklebt. Ähnlich wie der Holzfußboden, der in den USA vielfach genagelt wird. Estrich ist in den USA weitgehend nicht Standard. Hier dominiert Beton und auch die Methoden zur Feuchtemessung würden sich, so Schneider, unterscheiden. Anstelle des Grundierens und Spachtelns wird der Untergrund in den USA „gepached“. Darunter versteht man eine Art Unterlage (Bodenpflaster), die vor der Verlegung des eigentlichen Bodenbelags auf den Unterboden aufgebracht wird. Während in Deutschland der Gesellen- bzw. der Meisterbrief den Handwerker qualifizieren, sind es in den USA Herstellerzertifikate oder gewerkschaftlich organisierte Bildungsangebote.

Dünnschichtig elektrische Fußbodenheizsysteme

Andreas Miseer-Baum (Gutjahr) begann seinen Vortrag zum Thema „Dünnschichtige elektrische Fußbodenheizsysteme - Energieeffiziente Lösungen nicht nur unter Fliesen“ mit einer Zeitreise, die mit den ersten elektrischen Radiatoren um das Jahr 1880 ihren Lauf nahm und rasch in die 1970er-Jahre führte, als man begann, elektrische Estrichheizungen (Heizkabel im Estrich) zu verlegen, was bis 2000 Usus war. Nach einer Pause setzte dann 2015 ein Restart ein, und zwar mit Carbon-Heizfolien und Heizkabel in Trägermatten. Carbon-Heizfolien sind extrem dünnschichtig (ca. 0,4 – 1,0 mm), geben gleichmäßig die Wärme ab, arbeiten als Niedervoltsystem (ca. 24 V – 48 V) mit einer Leistung von ca. 60 – 300 W/m².

Das System Heizkabel in Trägermatte verfügt laut Miseer-Baum über folgende Vorteile: Rissüberbrückung und Spannungsabbau durch integriertes Entkopplungssystem, hoher Haftverbund von Fliesenkleber/Spachtelmasse, einfaches und sicheres einlegen der Heizkabel, kein Ablösen der Heizkabel durch integrierte Befestigungspunkte, VDE zertifiziertes System.

Insgesamt spräche heute mehr denn je für die „Belagsheizung“ der sehr hohe Wirkungsgrad von ca. 95 - 98 %, die schnelle Reaktionszeit und die Möglichkeit, mit Fotovoltaik und Stromspeicher eine autarke Versorgung möglich zu machen. Dazu kämen die Vorteile des dünnschichtigen Aufbaus und die Wartungsarmut gepaart mit hoher Nutzungsdauer. Ein weiterer Vorteil sei angesichts des Fachkräftemangels im Handwerk, die Möglichkeit, gewerkeübergreifend zu arbeiten.

PVC-freie Designbeläge verlangen spezielle Klebstoffe

Den Abschluss der Tagung bildete der Vortrag von Dr. Martin Schäfer (Wakol), der auf die „klebetechnischen Besonderheiten von PVC-freien Designbelägen“ einging. Diese wiesen polymerchemische und physikalische Unterschiede zu herkömmlichen PVC-Belägen auf. Das hat Auswirkungen auf die klebetechnischen Eigenschaften (Oberflächenenergie, thermomechanische Eigenschaften). Schäfer stellte eine Untersuchung vor, bei der drei PVC-freie Beläge unterschiedlicher Polymersubstitute mit unterschiedlichen Klebstofftypen (Nassbettklebstoff Hart, hoher Wärmestand, Nassbettklebstoff Hart, haftklebriger Nassbettklebstoff) getestet wurden. Während bei PVC-haltigen Belägen die chemische Basis eng definiert ist (PVC und Weichmacher), finden bei den PVC-freien Belägen eine Vielzahl von Polymeren mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften (PO, SBR, PU, EVA …) Anwendung. PVC-freie Designbeläge unterscheiden sich in folgenden Eigenschaften teilweise deutlich von PVC-haltigen Belägen:

  • Oberflächenenergie -> eher geringer -> schwieriger zu benetzen.
  • Temperatur-Ausdehnungskoeffizient -> eher höher -> erfordert Klebung mit hoher thermomechanischer Stabilität.
  • Dimensionsänderung bei Alterung -> eher stärker und Ausdehnung statt Schrumpf

Fazit: Die untersuchten PVC-freien Beläge stellen deutlich höhere Anforderungen an den Klebstoff als übliche PVC-Beläge. Durch die Wahl des richtigen Klebstoffes sei eine sichere Klebung dennoch möglich. Schäfer empfiehlt, die gemeinsame Klebstoffempfehlungen des Belags- und Klebstoffherstellers beachten.