ZVPF und TKB: Merkblätter akualisiert

Die Technische Kommission Bauklebstoffe (TKB) hat unter Mitwirkung des Zentralverbandes Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF) zwei Merkblätter überarbeitet. Zum einen das Merkblatt 10 "Bodenbelags- und Parkettarbeiten auf Fertigteilestrichen – Holzwerkstoff- und Gipsfaserplatten", zum anderen das Merkblatt 12 "Kleben von Bodenbelägen mit Trockenklebstoffen".

Im Industrieverband Klebstoffe e.V. gibt es die Technische Kommission Bauklebstoffe (TKB). Die TKB hat eine ganze Reihe von Merkblättern zum Thema Bauklebstoffe
und Verlegewerkstoffe erarbeitet. In vielen Fällen wirkte dabei auch der Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF) mit.

Nun wurden zwei dieser Merkblätter aktualisiert: Im Frühjahr gab die TKB das Merkblatt 10 "Bodenbelags- und Parkettarbeiten auf Fertigteilestrichen – Holzwerkstoff- und Gipsfaserplatten" mit Stand März 2016 in überarbeiteter Fassung heraus. Zuletzt war das TKB-Merkblatt 10 mit Stand September 2009 unter dem Titel "Holzwerkstoffplatten als Verlegeuntergrund" erschienen. Des Weiteren passte die TKB aktuell mit Stand Juli 2016 das Merkblatt 12 "Kleben von Bodenbelägen mit Trockenklebstoffen" an, das zuletzt mit Stand Januar 2010 veröffentlicht worden war. Alle Überarbeitungen entstanden unter anderem in Zusammenarbeit und Mitwirkung des ZVPF.

Eine Übersicht und Möglichkeit des Downloads der bisher herausgegebenen TKB-Merkblätter finden Sie auf der TKB-Homepage.