Verweigerte Überstunden erlauben Kündigung
Weigert sich ein Arbeitnehmer, aus betrieblichen Gründen anfallende Überstunden zu leisten, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, zumal ein Arbeitnehmer seinen Chef schwer beleidigt hatte. Der kündigte fristlos das Arbeitsverhältnis ohne vorherige Abmahnung – zu Recht, wie die Mainzer Richter urteilten. Rechtlich liege eine Arbeitsverweigerung vor, da sich der Kläger im Arbeitsvertrag verpflichtet hatte, aus betrieblichen Gründen Überstunden zu leisten.-