Steuer Recht Finanzen Verweigerte Überstunden erlauben Kündigung

Verweigerte Überstunden erlauben Kündigung

Weigert sich ein Arbeitnehmer, aus betrieblichen Gründen anfallende Überstunden zu leisten, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, zumal ein Arbeitnehmer seinen Chef schwer beleidigt hatte. Der kündigte fristlos das Arbeitsverhältnis ohne vorherige Abmahnung – zu Recht, wie die Mainzer Richter urteilten. Rechtlich liege eine Arbeitsverweigerung vor, da sich der Kläger im Arbeitsvertrag verpflichtet hatte, aus betrieblichen Gründen Überstunden zu leisten.-