Mega: Umsatzplus von 3,3 Prozent

Der genossenschaftlich organisierte Sortimentsgroßhändler für Maler, Bodenleger und Stuckateure in Deutschland, die Mega, bilanzierte auf seiner 96. Generalversammlung in Hamburg ein solides Geschäftsjahr 2015 und konnte sogar ein Umsatzplus von 3,3 Prozent verzeichnen.

Mega Geschäftsjahr 2015
Der genossenschaftlich organisierte Sortimentsgroßhändler für Maler, Bodenleger und Stuckateure in Deutschland, die Mega, bilanzierte auf seiner 96. Generalversammlung in Hamburg ein solides Geschäftsjahr 2015 und konnte sogar ein Umsatzplus von 3,3 Prozent verzeichnen. - © Mega

Mit einem Umsatzanstieg von 3,3 Prozent lag die Mega eG laut Aufsichtsratsvorsitzendem Michael Zerck, der die 96. Generalversammlung leitete, über dem allgemeinen Branchentrend. Umsatzerlöse in Höhe von rund 270 Millionen Euro bzw. rund 350 Millionen Euro für die gesamte Mega-Gruppe seien ein deutliches Indiz dafür, dass der Sortimentsgroßhändler seine Mitgliederund Kunden auch im Jahr 2015 mit seinem handwerksgerechten Produkt-und Dienstleistungsprogramm überzeugen konnte.

Kooperationen mit anderen Handelshäusern

Mega-Vorstandsvorsitzender Volker König erläuterte in seiner Rede, welche Entwicklungenund strategischen Weichenstellungen die Unternehmensgruppe aktuellund perspektivisch beschäftigen: Verbesserte Infrastruktur, Kooperationen mit anderen Handelshäusern, Chancen durch nachhaltige Personalentwicklungund interkulturelle Integration sowie die weitere Profilierung der Marken "Mega"und "Megatex". König betonte die Vorreiterrolle, die für die Mega mit selbst entwickelten Produktinnovationen einhergehe. Als ein weiteres Alleinstellungsmerkmal der Mega-Gruppe hob König die hauseigene MKB-Mittelstandskreditbank AG hervor. Keine andere Bank in Deutschland präsentiere Firmenkundengeschäft onlineund abschlussfähig auf der eigenen Website. Die Bank sei damit die erste Firmenkundendirektbank für das deutsche Handwerk.

Eigenkapitalquote liegt bei 46 Prozent

Im weiteren Verlauf der Generalversammlung trug Finanzvorstand Dr. Peter Zillmer den Jahresabschluss sowie den Vorschlag zur Gewinnverwendung vor. Eine Dividendenausschüttung in Höhe von sechs Prozent wurde durch die Generalversammlung beschlossen. Insgesamt seien die bilanziellen Verhältnisse der Mega eG auch im Jahresabschluss 2015 gut geordnetund bildeten eine solide Grundlage für die künftige Entwicklung des Unternehmens. Die Eigenkapitalquote konnte abermals erhöht werdenund liegt nun bei mehr als 46 Prozent – weit über dem Durchschnitt der deutschen Wirtschaft. Die anwesenden Mitglieder zeigten sich angesichts der geschäftlichen Entwicklung ihrer Genossenschaft sehr zufriedenund erteilten allen notwendigen Beschlüssen ihre Zustimmung.

Satzungsänderung über Drittelmitbestimmung

Bei der Konstellation des Aufsichtsrates ergibt sich aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Veränderung: Wie für Genossenschaften dieser Größenordnung gefordert, werden künftig vier der zwölf Aufsichtsratsmitglieder aus dem Kreis der Belegschaft gewählt. Eine entsprechende Satzungsänderung über diese gesetzliche Drittelmitbestimmung wurde durch die Generalversammlung angenommen. Mit Eintragung dieser Satzungsänderung in das Genossenschaftsregister setzt sich das Gremium mitgliederseitig aus Bernhard Adolf, Jörn Kröger, Karl-Martin Linder, Hansjörg Orth, Thomas Rath, Heino Riewesell, Oliver Schmitz-Briese und Michael Zerck zusammen. Andreas Dammann, Dirk Hoffmeister und Ralph Kanig haben auf eine erneute Kandidatur verzichtetund Horst Hanneforth schied nach 16 Jahren altersbedingt aus dem Gremium aus.

Jedes Mitglied hat eine Stimme

Dass die Mega eine Genossenschaft ist, hat die Entwicklung zu einem erfolgreichenund werthaltigen Unternehmen nach eigener Aussage begünstigt. Schon seit ihrer Gründung 1901 gehört die Mega dem Handwerkund ist ausschließlich dieser Zielgruppe verpflichtet. Und was die Mega erwirtschaftet, kommt auch wieder dem Handwerk zugute: als direkter geldwerter Vorteil oder als Investition in die Unternehmensgruppe, sodass sie sich auch weiterhin der Förderung des Handwerks widmen kann. Anders als bei einer Aktiengesellschaft hat jedes Mega-Mitglied – unabhängig von der Höhe seiner Einlage – das gleiche Stimmgewicht, um sich auf der Generalversammlung in die Entscheidungsfindung einzubringen.