Steuer, Recht, Finanzen Kein Schadensersatz bei Abfindungsvergleich

Kein Schadensersatz bei Abfindungsvergleich

Das LAG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass jemand, der seinen Job durch Abfindungsvergleich aufgegeben hat, vom ehemaligen Kollegen keinen Schadensersatz einfordern kann. Ein Mitarbeiter hatte schriftlich mitgeteilt, dass sich der Kollege verletzend über seine Vorgesetzten geäußert habe. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich. Der Kläger verlangte im vorliegenden Fall von seinem Kollegen, ihm den durch die Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Richter sagten, dass der Kläger nur seiner Schadensminderungspflicht nachgekommen sei. Dafür fehle es aber am Kausalzusammenhang. ◇