ZVPF: Tagung des Deutschen Sachverständigentags

Am 18. und 19. Juli 2015 tagte der Deutsche Sachverständigentag des Zentralverbands Parkett und Fußbodentechnik in Feuchtwangen. Thema war unter anderem die Schaffung einheitlicher Standards für die Qualität und Beurteilung von Fußböden.

Bei diesem Treffen von 170 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus den deutschsprachigen Ländern sowie Experten aus der Industrie (Anwendungstechnik) und dem Zentralverband hat man sich auch über die jüngsten Entwicklungen im Sachverständigenwesen ausgetauscht. Der Deutsche Sachverständigentag spiegelt mit seiner umfassenden Zusammensetzung die vorherrschende Auffassung unter den technischen Praktikern auf dem Fachgebiet der Parkett- und Fußbodentechnik wieder.

Konsens zwischen Handwerk und Idustrie

Auf dieser Tagung bestand Konsens zwischen den Vertretern des Handwerks und der Industrie bezüglich einer Klassifizierung für Mehrschichtparkett auf Fußbodenheizung sowie den in der Praxis heute vorherrschenden raumklimatischen Bedingungen und den Anforderungen die sich aus DIN EN 1264 „Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung“ ergeben.

Prüfbedingungen schaffen

Hierbei sind Prüfbedingungen zu finden, durch die maßgeblich das „Funktionieren“ und das „Versagen“ (Delamination und Risse, beispielsweise Abschieferungen) der Parkettkonstruktionen klassifiziert werden. Die maximal zulässigen Oberflächentemperaturen (29°C/35°C) von DIN EN 1264 sind dabei zu berücksichtigen.

Beschränkungen kennzeichnen

Werden Beschränkungen der zulässigen Oberflächentemperatur von Herstellerseite und Händler (Verkäufer) vorgegeben, welche die in DIN EN 1264 genannten, maximal zulässigen Temperaturen unterschreiten, so sind diese Beschränkung gegenüber den Verarbeitern und Endverbrauchern deutlich zu kennzeichnen und herauszustellen. Alleinige Hinweise in Verlegeanleitungen und Pflegeanweisungen reichen hierzu nicht aus.