Das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht kann laut ZVPF auch Auswirkungen auf Parkett- und Bodenlegerbetriebe haben.
ZVPF befürchtet negative Folgen
Mitte des Jahres tritt das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts in Kraft. Dem Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF) zufolge wird dies voraussichtlich auch Auswirkungen für Parkett- und Bodenlegerbetriebe haben.
Bürokratie und Kosten befürchtet
Grundsätzlich wird die Beförderung von Bauabfällen künftig erlaubnispflichtig. Die Anzeige- und Erlaubnispflichten von Abfällen werden unter Ausrichtung am sog. Gefahrenpotential der Abfälle neu geordnet. Die handwerklichen Organisationen warnen unter anderem vor hohem bürokratischen Aufwand und erheblichen Kosten für Handwerksbetriebe.
Laut ZVPF wurde seitens des Verordnungsgebers zwischenzeitlich eine handwerkerfreundliche Umsetzung des Gesetzes zugesagt. Voraussichtlich werde es auch Übergangsfristen geben.