ZVPF Zulassungsbescheide für Räuchereicheparkett

Am Markt gibt es nun auch zugelassene massive Parkettelemente aus Räuchereiche. Zum Umgang mit diesen gibt der Zentralverband Tipps.

Dem ZVPF liegen Informationen vor, dass das DIBt nun auch massive Parkettelemente aus Räuchereiche bauaufsichtlich zugelassen hat. Für die Oberflächenbehandlung dürfen allerdings nur die in den Zulassungsbescheiden benannten Oberflächenbehandlungssysteme eingesetzt werden.

Zulassungsbescheid nachweisen lassen

Der ZVPF möchte seine Mitglieder nicht nur informieren, dass es solche Räuchereichen-Parkettsysteme gibt, sondern fordert seine Mitglieder auch dazu auf, sich von einem anbietenden Hersteller oder Lieferanten entweder den Zulassungsbescheid, zumindest aber die Nummer und das Datum des Zulassungsbescheides des DIBt nachweisen zu lassen. Außerdem weist der Verband darauf hin, dass die Verpflichtung zur Verwendung ausschließlich zugelassener Systeme nicht nur im öffentlichen Baubereich, sondern in allen Bereichen neu verlegter Parkettfußböden, also auch im privaten Wohnbereich gilt und durch einzelvertragliche Regelungen nicht außer Kraft gesetzt werden kann.

Pflicht zur Prüfung bleibt

Allerdings entbinde ein Zulassungsbescheid nicht von der Verpflichtung zur Prüfung des angelieferten Materials. Eine Bestimmung der Materialfeuchte bei Räuchereiche mit elektrischen Messsystemen ist laut Verband jedoch nicht möglich. Wird nach dem Auspacken der Ware eine deutliche Ammoniak-Geruchsentwicklung wahrgenommen, übersteigt das betreffende Material mit hoher Wahrscheinlichkeit die zulässigen Grenzwerte der Ammoniak-Emission. Dies gilt gleichermaßen für massive und mehrschichtige Parkettelemente aus Räuchereiche.

Die ausführliche Information ist auf der Seite des Zentralverbands nachzulesen: www.zvpf.de