Zwei Monate nach Verlegung des Laminatbodens in einem neu erbauten Wohnhaus reklamierte der Wohnungseigentümer in Teilbereichen Aufwölbungen im Kantenbereich, Fugenbildung, Unebenheiten sowie Nichtaufliegen der Sockelleisten am Laminatboden.
Zwei Monate nach Verlegung des Laminatbodens in einem neu erbauten Wohnhaus reklamierte der Wohnungseigentümer in Teilbereichen Aufwölbungen im Kantenbereich, Fugenbildung, Unebenheiten sowie Nichtaufliegen der Sockelleisten am Laminatboden.