Einwurf   Von Walter Pitt - Zeit der Alleingänge"> Einwurf   Von Walter Pitt Zeit der Alleingänge

Sozusagen als Weihnachtsmann hatte das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) den betroffenen Institutionen und Verbänden just zum Jahreswechsel einen Arbeitsentwurf so tief in den Rucksack gelegt, dass sie fast übersehen hätten, was dort als nachträgliches Präsent versteckt war. Als Reaktion auf das EuGH-Urteil vom Oktober des vergangenen  Jahres, als das deutsche Ü-Zeichen gecancelt wurde, sollen jetzt Zulassungsverfahren nicht für einzelne Bauprodukte, sondern für ganze Bauwerke in Gang gesetzt werden. Nur allmählich regte sich Widerstand, der erstmals in der Fußbodenbranche deutlich wurde, als Peter M. Meyer als Geschäftsführer des EPLF die Vorgehensweise ungewöhnlich scharf auf einer Pressekonferenz seines Verbandes kritisierte und die breite Ablehnung daraufhin auch noch in einer weiteren schriftlichen Stellungnahme konkretisierte. „Wo liegt in der Praxis eigentlich der Unterschied, ob einzelne Bauprodukte oder  ganze Bauwerke, die sich aus einzelnen zu überprüfenden  Bauprodukten zusammensetzen,  zertifiziert werden müssen?“, lautete der Tenor des Schreibens des EPLF und des MMFA. Andere Verbände folgten. Der HDH, in dem der VDP (Verband der Deutschen Parkettindustrie) vertreten ist, thematisierte sogar den Aspekt des Datenschutzes, der mit einer vollständigen Deklaration der chemischen Zusammensetzung der Bauprodukte in Frage gestellt wäre. Und auch bei der kürzlich stattgefundenen TKB(Technische Kommission Bauklebstoffe)-Tagung hörte es sich nicht so an, als sei man von den zu befürchtenden Zusatzanforderungen, die sich dann auch auf Grundierungen oder Spachtelmassen erstrecken würden, besonders angetan. Der bürokratische Aufwand würde sicherlich erheblich sein, wenn man den Begriff Bauprodukt mal eben so durch den des Bauwerkes ersetzen würde, auch weil den einzelnen Mitgliedstaaten der EU das Recht unberührt gelassen werden solle, Anforderungen festzulegen, die nach ihrer Auffassung notwendig sind, um den Schutz der Gesundheit, der Umwelt und der Arbeitnehmer, die Bauprodukte verwenden, sicherzustellen. So heißt es zumindest in der EU-Verordnung Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011.

Fazit: Auch wenn aktuelle Sonderwege Deutschlands höchst respektabel sind, muss diese Einschätzung nicht für jeden Alleingang gelten.