WKO: Informationen zum Härtefall-Fonds

Die Bundesregierung hat gestern bekannt gegeben, dass ab heute Freitag, 27. März, ab 17 Uhr die Mittel aus dem Härtefall-Fonds https://wko.at/haertefall-fonds beantragt werden können.

Nachstehend zitieren wir aus den "Corona-News" der WKO:

„Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich beim Härtefall-Fonds nicht um einen Entschädigungsfonds, sondern um eine Erste-Hilfe-Maßnahme handelt. Damit sollen alle Selbstständigen unterstützt werden, die jetzt keine Umsätze haben, um sie beim Bestreiten der Lebenshaltungskosten (Wohnung, Miete, Gas, etc.) zu unterstützen.

Es ist von der Bundesregierung sichergestellt, dass ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind. Egal, ob der Antrag gleich heute Freitag oder erst später gestellt wird. Die Einreichung ist bis 31.12.2020 möglich!

Als Wirtschaftskammer wurden wir von der Bundesregierung mit der operativen Bearbeitung des Härtefall-Fonds beauftragt. Bereits an diesem Wochenende sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Niederösterreich zur Bearbeitung Ihrer Anträge im Einsatz. Alle werden von uns so schnell wie möglich bearbeitet, damit Sie rasch so rasch wie möglich ihre finanzielle Unterstützung erhalten.

Das Bundesministerium für Finanzen hat klargestellt, dass die Auszahlung steuerfrei ist. Die damit verbundenen Ausgaben, können dennoch als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Hier geht es zur Online-Beantragung: http://wko.at/haertefall-fonds
Der Link ist ab 17 Uhr freigeschaltet.

Auf dieser Seite finden Sie auch alle Informationen zum Härtefall-Fonds.

Zusätzlich zum Härtefall-Fonds und den bereits bestehenden Kreditgarantien hat die Bundesregierung einen mit 15 Milliarden Euro dotierten Notfall-Fonds für betroffene Branchen, die mit starken Umsatzrückgängen und Geschäftsentgängen zu kämpfen haben, angekündigt.“