Handwerksunternehmer müssen bei einem Sicherheitseinbehalt durch einen Auftraggeber die Umsatzsteuer teilweise vorfinanzieren. Lesen Sie, was Sie dagegen tun können.
Gegensteuern können Handwerksunternehmer, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln. Alle anderen Unternehmer müssen auf ein positives Urteil des Bundesfinanzhofs hoffen. Ermittelt ein Unternehmer seinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung und lag der Umsatz 2012 unter 500.000 Euro, darf für 2013 ein Antrag auf Ist-Versteuerung gestellt werden. Das hat den Vorteil, dass die Umsatzsteuer für erbrachte Leistungen erst fällig wird, wenn der Kunde bezahlt hat. Die Umsatzsteuer bei einem Sicherheitseinbehalt muss dadurch nicht mehr vorfinanziert werden.
Revisionsverfahren entscheidet
Bilanzierende Unternehmer müssen für die erbrachten und in Rechnung gestellten Leistungen dagegen die volle Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, selbst wenn der Auftraggeber einen Sicherheitseinbehalt vorgenommen hat und diesen erst nach fünf Jahren zurückzahlt.
bwd Tipp: Bilanzierende Unternehmen können nur auf einen positiven Urteilsspruch in einem Revisionsverfahren zur Umsatzsteuer auf den Sicherheitseinbehalt hoffen. Die Richter des Bundesfinanzhofs müssen klären, ob bei Sicherheitseinbehalten ausnahmsweise die Ist-Versteuerung anzuwenden ist (BFH, Az. V R 31/12).