Flüchtlinge, die sich für eine Ausbildung interessieren, aber noch nicht in vollem Umfang ausbildungsfähig sind, zum Beispiel aufgrund von Sprachdefiziten, können vor dem Ausbildungsstart ein gefördertes Praktikum im Betrieb absolvieren. Dieser vermittelt im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung (EQ) die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Ausbildungsverordnung des ersten Lehrjahres, stellt den zu Qualifizierenden für die Zeit des Berufsschulbesuches frei und meldet ihn in der Fachklasse an. Die Förderung ist über einen Zeitraum von sechs bis maximal zwölf Monaten durch Zuschüsse zur Vergütung möglich. Die Förderung muss vor Beginn bei der örtlichen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt werden, der EQ-Vertrag wird der Handwerkskammer zur Registrierung zugesendet. Bei einer Übernahme kann die EQ im besten Fall auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis dürfen grundsätzlich an einer EQ teilnehmen, Geduldete und Asylbewerber nach drei Monaten nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde. Quelle: Handwerkskammer für Schwaben