Nutzt ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch privat, bringen Pauschalzahlungen steuerliche Vorteile.
Darf ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch privat und für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb nutzen, muss er dafür eine geldwerte Vorsteuer als Arbeitslohn versteuern. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zur Privatnutzung sind üblich und können den geldwerten Vorteil mindern. Voraussetzung ist jedoch eine steuergünstige Vereinbarung über die Zuzahlungen.
Muss ein Arbeitnehmer für die Privatnutzung seines Firmenwagens und für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb monatlich einen geldwerten Vorteil von 400 Euro versteuern und leistet steuerlich clever vereinbarte Zuzahlungen von 150 Euro, müssen unter dem Strich nur noch 250 Euro versteuert werden.
Pauschalvereinbarung: Wird im Arbeitsvertrag eine monatliche Pauschalzahlung für die Nutzung des Dienstwagens vereinbart, mindert diese den geldwerten Vorteil (Monatspauschale oder Kilometerpauschale).
Zahlung einzelner Fahrzeugkosten: Muss der Arbeitnehmer dagegen einzelne Fahrzeugkosten übernehmen (z.B. Tanken für Privatnutzung, Waschanlage, Leasingrate), sieht das Finanzamt darin kein Nutzungsentgelt mit der Folge, dass solche Zuzahlungen nicht den geldwerten Vorteil mindern.
Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei Kauf des Dienstwagens: Zuzahlungen des Arbeitnehmers beim Kauf des Dienstwagens (z.B. für Sonderausstattung) mindern den geldwerten Vorteil.
bwd Tipp: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten bei Zuzahlungen des Mitarbeiters zu den laufenden Kosten des Firmenwagens also Pauschalzahlungen vereinbaren und keine Zahlungen für bestimmte, konkrete Fahrzeugkosten.