Gewerbesteuer und Lohnsteuerfreibetrag Wichtige Steuertermine im November

Wer wichtige Steuertermine im November einhält, kann Gewerbesteuer sparen und ein höheres Nettogehalt im Dezember erreichen.

Es gibt zwei wichtige Gründe, warum Steuerzahler das Jahr 2013 bereits heute steuerlich Revue passieren lassen sollten: Sie können Gewerbesteuer sparen und ein höheres Nettogehalt im Dezember erreichen. Stichtage sind der 15. und der 30. November.

Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen

Läuft das Jahr 2013 schlechter als erwartet, sollte der Gewinn bis zum 31. Dezember 2013 hochgerechnet werden und davon ausgehend die Gewerbesteuerschuld. Sind die Gewerbesteuervorauszahlungen zu hoch, kann noch bis zum 15. November 2013 ein Herabsetzungsantrag für die Gewerbesteuervorauszahlung für das vierte Quartal 2013 gestellt werden.

Wichtig: Der Antrag ist beim Finanzamt zu stellen, der die Gemeinde mit einem Gewerbesteuermessbescheid zu Zwecken von Vorauszahlungen informiert.

bwd Tipp: Es ist also allerhöchste Eile geboten, wenn die Vorauszahlungen 4/2013 zur Gewerbesteuer herabgesetzt werden sollen.

Letzte Möglichkeit für Lohnsteuerfreibetrag 2013

Arbeitnehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können dem Finanzamt die in 2013 bereits angefallenen und bis zum Jahresende noch entstehenden Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Verluste bis zum 30. November 2013 im Lohnsteuerermäßigungsverfahren mitteilen. Das Finanzamt ermittelt für 2013 einen Freibetrag, den der Arbeitgeber bei Ermittlung der Lohnsteuer vom Dezembergehalt abzieht.

Folge: Ein deutlich höheres Nettogehalt.

bwd Tipp: Das Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2013 führt also dazu, dass ein Steuerzahler seine Steuererstattungen nicht erst im Steuerbescheid 2013 erhält, sondern noch im Jahr 2013.