Lohnsteuer und Vorsteuerabzug Weihnachtsfeier: Teilnahmeliste verhindert Lohnsteuer

Betragen die Kosten für einen Teilnehmer brutto mehr als 110 Euro, wird Lohnsteuer fällig und der Vorsteuerabzug kippt. Wie hierbei eine Teilnahmeliste hilft.

Kann die Grenze von 110 Euro brutto überschritten werden, weil nicht alle Gäste zur Feier erscheinen? Die erfreuliche Antwort lautet nein. Die schlechte Nachricht: Sie müssen nachweisen, wie viele Gäste tatsächlich zur Weihnachtsfeier eingeladen wurden.

Beispiel: Handwerker Maier lädt 50 Mitarbeiter zur Weihnachtsfeier ein. Die Kosten für Essen, Trinken und Rahmenprogramm betragen 5.200 Euro. Da die Kosten je Teilnehmer nur 104 Euro betragen wird keine Lohnsteuer fällig und der Vorsteuerabzug ist gesichert. Wegen Krankheit nehmen jedoch nur 40 Arbeitnehmer an der Feier teil.

Folge: In diesem Fall würden die Pro-Kopf-Kosten der Feier auf 130 Euro klettern. Herr Maier müsste Lohnsteuer abführen und die Vorsteuer für die Kosten der Weihnachtsfeier ginge verloren. Das kann jedoch verhindert werden, wenn Maier dem Lohnsteuerprüfer nachweist, wie viele Arbeitnehmer eingeladen waren und auch zugesagt haben.

bwd Tipp: Liegen die Kosten der Weihnachtsfeier je Teilnehmer brutto knapp unter 110 Euro, sollten Sie als Arbeitgeber dafür sorgen, dass sich alle Mitarbeiter, die an der Weihnachtsfeier teilnehmen wollen, in einer Liste eintragen. Diese Liste ist Gegenstand für die Ermittlung der Pro-Kopf-Kosten und sollte bei den Lohnunterlagen als Nachweis aufbewahrt werden.